Hugo Egon Balder: Quelltextausgabe ohne Zeilenumbrüche

Hallo Forum,

ein Phenomen treibt mich in den Wahnsinn:

Ich bin per Notebook und Modem-Stick mit dem Netz verbunden. Seit kurzem wird mir, egal ob mit Opera, Firefox oder IE und egal, ob es sich um html- oder php-Dokumente handelt, bei allen Seiten der Quelltext in einer Zeile ohne Zeilenumbrüche und ohne Einrückungen dargestellt.

Ich versuche jetzt seit Tagen, dem Phenomen auf den Grund zu kommen und weiß nicht, woran das liegt.

Lade ich ein html-Dokument hoch, in dem ich (mit Notepad++) in die erste Zeile "Haus" schreibe, dann 2 mal ENTER drücke und in die 4. Zeile wieder "Haus" schriebe und sehe mir davon dann den Quelltext an, stimmt es noch. In der ersten Zeile steht Haus, dann 2 Leerzeilen, in der 4. Zeile wieder Haus.

Ändere ich "Haus" jetzt in ein html-Tag, das es nicht gibt, zB. <elefant> und </elefant>, dann stimmt die Ausgabe des Quelltextes noch immer.

Sobald es sich aber um _gültige_ html-Tags handelt, also in der 1. Zeile ein <html> und in der 4. Zeile ein </html> und ich sehe mir _davon_ den Quelltext an, so ist der Quelltext plötzlich nur noch eine _einzige_ Zeile, in der "<html></html>" steht.

Am Übertragungsprogramm FILEZILLA kann es nicht liegen, weil wenn ich mir die selbe Seite vom Server wieder zurückhole in einen anderen Ordner und sie von dort aus lokal öffne, dann ist die Quelltextausgabe wieder so wie sei sein soll, also mit den Zeilenumbrüchen. Am Editor kann es auch nicht liegen, das Phenomen ist das selbe, wenn ich es mit dem Win7-Programm EDITOR versuche.

Bitte _was_ ist da los? Hat da wer eine Erklärung dafür?

MfG

Hugo Egon Balder

  1. Hallo, Hugo!

    Der Grund dafür liegt darin zu suchen, dass Dein Mobilfunk-Provider, in dessen Netz Du den Modem-Stick betreibst, einen Filtering-Proxy verwendet, der die nervige Angewohnheit hat, Sourcen umzustellen, Style-Sheets zu verhunzen, Bilder mit minderer Qualität zu komprimieren und sonstigen Schindluder mit Seiten zu treiben (Vodafone bspw. verwendet den Proxy auch, um eigene Werbung in fremde Seiten einzublenden).

    Als Serverbetreiber kann man dem jedoch mit einem beherzten HTTP-Header "Cache-Control: No-Transform, private" behelfen; Seiten, die mit diesem Header ausgeliefert werden und die darin verlinkten Elemente werden dann nicht mehr gefiltert. Achtung: das korrespondierende Meta-Tag reicht leider nicht, es muss tatsächlich der HTTP-Header angepaßt werden.

    Gruß, LX

    --
    RFC 2324, Satz 7 (Sicherheit): Jeder, der zwischen meinem Kaffee und mir steht, gilt als unsicher.
    1. Hello LX,

      Der Grund dafür liegt darin zu suchen, dass Dein Mobilfunk-Provider, in dessen Netz Du den Modem-Stick betreibst, einen Filtering-Proxy verwendet, der die nervige Angewohnheit hat, Sourcen umzustellen, Style-Sheets zu verhunzen, Bilder mit minderer Qualität zu komprimieren und sonstigen Schindluder mit Seiten zu treiben (Vodafone bspw. verwendet den Proxy auch, um eigene Werbung in fremde Seiten einzublenden).

      Als Serverbetreiber kann man dem jedoch mit einem beherzten HTTP-Header "Cache-Control: No-Transform, private" behelfen; Seiten, die mit diesem Header ausgeliefert werden und die darin verlinkten Elemente werden dann nicht mehr gefiltert. Achtung: das korrespondierende Meta-Tag reicht leider nicht, es muss tatsächlich der HTTP-Header angepaßt werden.

      Wenn das jetzt kein Aprilscherz ist, was Du da mitteilst, dann ist es ein Skandal. Hier wird also tatsächlich in den Nachrichteninhalt eingegriffen?

      Kann man das nachvollziehen und beweisen?

      Ist das durch Verträge des Providers überhaupt abdeckbar, oder findet hier ein Eingriff in gesetzlich geschützten Datanverkehr statt, der nicht durch Privatrecht abdingbar ist?

      Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

      Tom vom Berg

      --
       ☻_
      /▌
      / \ Nur selber lernen macht schlau
      http://bergpost.annerschbarrich.de
      1. hello Tom,

        Kann man das nachvollziehen und beweisen?

        Ich kann es zumindest bestätigen.

        Hotti

      2. Hi!

        Kann man das nachvollziehen und beweisen?

        Fast alle MNOs setzen transparente ("Zwangs-") Proxies ein - teilweise werden auch Bild-Ressourcen stärker komprimiert und dann in z.T. schrecklicher Qualität an die Mobilkunden ausgeliefert. Einen "Beweislink" kennt Google bestimmt.

        off:PP

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        "You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)
      3. Hi, Tom!

        Ich entwickele seit letztem Sommer auch bei uns die mobilen Webseiten und kann es daher sehr gut beweisen, ich habe sogar noch entsprechende Screenshots. Der einzige mir bekannte Mobil-Provider, der bislang überhaupt nicht filtert, ist 1&1.

        Allerdings gibt es insbesondere hierzulande noch keine Vereinbarungen über die Netzneutralität im mobilen Internet, so dass man im Moment keine direkte Handhabe gegen solche Praktiken hat; Man könnte lediglich einen Etikettenschwindel anmahnen wie bei den sogenannten "Flatrates", bei denen nach einer gewissen Nutzungsmenge dem Kunden ein Bandwidth Capping oder sogar eine Vertragskündigung zugemutet wird.

        Ich hoffe, dass sich die RegTP bald zur Netzneutralität bekennt und entsprechende Regelungen auch im mobilen Internet durchsetzt. Besonders große Hoffnungen habe ich aber im Moment nicht.

        Gruß, LX

        --
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        1. 'ǝɯɐu$ ıɥ

          Ich entwickele seit letztem Sommer auch bei uns die mobilen Webseiten und kann es daher sehr gut beweisen, ich habe sogar noch entsprechende Screenshots. Der einzige mir bekannte Mobil-Provider, der bislang überhaupt nicht filtert, ist 1&1.

          O2 filtert AFAIK auch nicht.

          ssnɹƃ
          ʍopɐɥs

          --
          Neurotiker bauen Luftschlösser, Psychopaten wohnen darin und Psychiater kassieren die Miete.
      4. 'ǝɯɐu$ ıɥ

        Kann man das nachvollziehen und beweisen?

        Du solltest mal regelmäßig in einem gewissen Forum mitlesen ;-))

        http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2007/10/t159970/
        http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2009/2/t183752/
        http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2010/5/t197988/ <- hier gibts einige interessante Links

        ssnɹƃ
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        --
        Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
        - Peter Ustinov, engl. Schauspieler und Schriftsteller, *1921
    2. Hallo LX,

      da dürftest du Recht haben. Letzte Woche war auf all meinen Seiten plötzlich ein Skript eingefügt, das bewirkte, dass Bilder in verminderter Qualität geladen werden. Fuhr man dann mit der Maus über ein Bild stand, dort, man kann mit ALT+P die Qualität des Bildes verbessern, also die Originalauflösung nachladen.

      Im Header all meiner Seiten (und auch in den Headern aller anderen Seiten, die ich geladen habe) stand plötzlich:

      <script src=“http://1.2.3.4/bmi-int-js/bmi.js“ language="javascript"></script>

      Und am Ende der Seite stand:

      <script language="javascript">
      <!--
      bmi_SafeAddOnload(bmi_load,"bmi_orig_img",0);//-->
      </script>

      Ich habe wie ein Blöder mit der Hotline und dem Techniksupport meines Providers telefoniert und herumgemailt. Die Hotline sagte, sie wissen nicht, wovon ich spreche und die Technik sagte nach 2 Tagen, dass es sich um einen "Performance-Test" gehandelt hat, bei dem ich zufällig ausgewählt worden bin. Ich hab gesagt, das soll weg und ich will das nicht, seither wird das Skript niocht mehr eingefügt, das Phenomen mit dem Quelltext ist geblieben.

      (Dafür bekomm ich jetzt auch seit dieser Zeit alle Bilder von Seiten, die ich mit meinem Smartphone HTC Desire HD aufrufe, miese Qualität. Und da bin ich beim selben Provider.)

      Als Serverbetreiber kann man dem jedoch mit einem beherzten HTTP-Header "Cache-Control: No-Transform, private" behelfen; Seiten, die mit diesem Header ausgeliefert werden und die darin verlinkten Elemente werden dann nicht mehr gefiltert. Achtung: das korrespondierende Meta-Tag reicht leider nicht, es muss tatsächlich der HTTP-Header angepaßt werden.

      Hmmm ... kann ich da direkt was in meine .htaccess schreiben und wenn ja, was genau muß dort stehen?

      MfG

      Hugo Egon Balder

      Ich bin verzweifelt über diese Zustände. :-((

    3. Hallo LX,

      Als Serverbetreiber kann man dem jedoch mit einem beherzten HTTP-Header "Cache-Control: No-Transform, private" behelfen;

      Also wenn ich Folgendes bei meiner .htaccess dazufüge...

      Header set Cache-Control “No-Transform, private”

      ...dann führt das beim Aufruf jeglicher Ressource unter der Adresse zu einem Internal Server Error. (The server encountered an internal error or misconfiguration and was unable to complete your request.)

      Muß ich das anders formulieren in der .htaccess?

      MfG

      Hugo Egon Balder

      1. Hallo, Hugo!

        Header set Cache-Control “No-Transform, private”

        Header set Cache-Control "No-Transform, private"

        funktioniert prächtig bei mir. Vielleicht liegt es an den seltsamen Anführungszeichen, die Apache möglicherweise nicht erkennt.

        Gruß, LX

        --
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        1. Hallo LX,

          Vielleicht liegt es an den seltsamen Anführungszeichen, die Apache möglicherweise nicht erkennt.

          Genau das war es, Du hattest Recht. Weiß auch nicht, wie ich es geschafft habe, zu denen zu kommen.

          Ich bin übrigens sowohl mit Handyvertrag, als auch mit mobilem Internetstick bei A1. Sollte ich mich da beschweren über diese Skriptsache oder ist das sinnlos? Genauso über die Bildqualität beim Surfen mit dem Smartphone, die seit wenigen Tagen deutlich schlechter ist. Soll man das reklamieren? :-(

          MfG

          Hugo Egon Balder

          1. Hallo,

            Ich bin übrigens sowohl mit Handyvertrag, als auch mit mobilem Internetstick bei A1. Sollte ich mich da beschweren über diese Skriptsache oder ist das sinnlos? Genauso über die Bildqualität beim Surfen mit dem Smartphone, die seit wenigen Tagen deutlich schlechter ist. Soll man das reklamieren? :-(

            Ich finde schon, dass man das reklamieren sollte.

            Wenn das nichts hilft könnte man sich mal an die Seitenbetreiber wenden, bei denen man surft und die schlechten Bilder bekommt. Für mich ist das ganz klar eine Urherrechtsverletzung, wenn die Bilder ungefragt verhunzt werden.

            Die Funktion an sich ist ja sinnvoll - aber man sollte es schon selbst aktivieren und deaktivieren können, wie z.B. beim Operea für Windows Mobile oder so.

            1. (...) Für mich ist das ganz klar eine Urherrechtsverletzung, wenn die Bilder ungefragt verhunzt werden.

              Der BGH hat festgestellt, dass das vorübergehende Speichern und Verarbeiten über einen Proxy lediglich zu dem Zweck der Weitergabe keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Auch das neue Packen von Bildern ist noch keine Verletzung. Lediglich das Einblenden eigener Werbung hingegen schafft ein derivatives Werk, welches die Genehmigung des Urhebers erfordert.

              Gruß, LX

              --
              RFC 2324, Satz 7 (Sicherheit): Jeder, der zwischen meinem Kaffee und mir steht, gilt als unsicher.
              1. Hallo,

                Der BGH hat festgestellt, dass das vorübergehende Speichern und Verarbeiten über einen Proxy lediglich zu dem Zweck der Weitergabe keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Auch das neue Packen von Bildern ist noch keine Verletzung. Lediglich das Einblenden eigener Werbung hingegen schafft ein derivatives Werk, welches die Genehmigung des Urhebers erfordert.

                Das generelle ausliefern über einen Proxy halte ich auch für OK. Aber ich kann irgendwie nicht so recht glauben, dass das Vermurksen von Bildern (urheberrechtlich korrekter: Entstellung eines Werkes) im Zuge dieser Auslieferung über einen Proxy zulässig ist.

                Ich habe mal kurz gesucht, aber zu genau diesem Problem nichts gefunden. Hast du da nähere Informationen?

                Das Einblenden von Werbung dürfte mehr als nur ein urheberrechtliches Problem sein - ich habe bis jetzt noch nie davon gehört, aber wenn das wirklich war ist, ist das echt das allerletzte.

                Gruß
                Alex

                1. Das generelle ausliefern über einen Proxy halte ich auch für OK. Aber ich kann irgendwie nicht so recht glauben, dass das Vermurksen von Bildern (urheberrechtlich korrekter: Entstellung eines Werkes) im Zuge dieser Auslieferung über einen Proxy zulässig ist.

                  Die verkleinerte bzw. verzerrte (siehe Blackberry-Browser vor 2002, ein angepaßter Up-Browser, der nur HTML3.2 und WML kennt) Darstellung würde ansonsten clientseitig stattfinden. Da die entsprechenden Clients nicht serverseitig gefiltert werden, ist eine Auslieferung der Bilddaten an den Client grundsätzlich erst einmal erwünscht.

                  Die Neukomprimierung (wenn auch verlustbehaftet) ist technisch als Änderung des Trägermediums zu bewerten, nicht als Entstellung (bei der Entstellung geht es mehr um solche Verballhornungen, die nicht von der Kunstfreiheit gedeckt sind). Insofern kann man eine Zulässigkeit problemlos annehmen - man kann natürlich auch in die andere Richtung argumentieren.

                  Ich habe mal kurz gesucht, aber zu genau diesem Problem nichts gefunden. Hast du da nähere Informationen?

                  Ich hatte während meines Jurastudiums mal eine Seminararbeit zum Thema Urheberrechten im Internet von einem Kommiltonen zum Korrekturlesen. Die ist leider nicht im Internet. Man findet lediglich ein paar Urteile vom BGH zum Thema Proxy und Netzspeicher (zu ähnlichen Themen gibt es auch Urteile vom LG HH, die man jedoch geflissentlich ignorieren darf).

                  Das Einblenden von Werbung dürfte mehr als nur ein urheberrechtliches Problem sein - ich habe bis jetzt noch nie davon gehört, aber wenn das wirklich war ist, ist das echt das allerletzte.

                  Das ist wirklich wahr - mehrere Leute, die Vodafone D2 nutzen, werden Dir das bestätigen können. Was mich bei meinen Tests mehr störte als die Werbeeinblendung, war der Umstand, dass das CSS größtenteils entfernt bzw. überschrieben wurde, so dass die Darstellung weit unter dem blieb, was der entsprechende Mobil-Browser leisten konnte.

                  Gruß, LX

                  --
                  RFC 2324, Satz 7 (Sicherheit): Jeder, der zwischen meinem Kaffee und mir steht, gilt als unsicher.
                  1. Hallo,

                    Die verkleinerte bzw. verzerrte (siehe Blackberry-Browser vor 2002, ein angepaßter Up-Browser, der nur HTML3.2 und WML kennt) Darstellung würde ansonsten clientseitig stattfinden. Da die entsprechenden Clients nicht serverseitig gefiltert werden, ist eine Auslieferung der Bilddaten an den Client grundsätzlich erst einmal erwünscht.

                    »»
                    Aber es wird eben nicht zwangsweise auf dem Client komprimiert dargestellt. Einerseits kann man z.B. die "Groß-Ansicht" wählen, wenn man Details angucken will und andererseits kann man das Handy ja auch an einen Laptop angesteckt haben und mit diesem surfen - oder gleich einen Surfstick nehmen. In diesen Szenarien ist es dann wirklich unangebracht das Bild in irgendeiner Weise auf dem Proxy zu verändern.

                    Besonders Problematisch ist es, wenn es z.B. die Referenzseite eines Fotografen ist. Wie man an diesem Thread sieht, weiß der User ja nicht wieso "da etwas nicht stimmt". Im Zweifel wird er diesen Fotografen also für unfähig halten. Spätestens dann würde ich schon von einer Entstellung sprechen. Eine Veränderung ist es ja sowieso, aber auch wenn die gerechtfertigt ist, ist es die Entstellung sicherlich nicht immer.

                    Die Neukomprimierung (wenn auch verlustbehaftet) ist technisch als Änderung des Trägermediums zu bewerten, nicht als Entstellung (bei der Entstellung geht es mehr um solche Verballhornungen, die nicht von der Kunstfreiheit gedeckt sind). Insofern kann man eine Zulässigkeit problemlos annehmen - man kann natürlich auch in die andere Richtung argumentieren.

                    Ich hatte während meines Jurastudiums mal eine Seminararbeit zum Thema Urheberrechten im Internet von einem Kommiltonen zum Korrekturlesen. Die ist leider nicht im Internet. Man findet lediglich ein paar Urteile vom BGH zum Thema Proxy und Netzspeicher (zu ähnlichen Themen gibt es auch Urteile vom LG HH, die man jedoch geflissentlich ignorieren darf).

                    Dann werde ich mich da bei Gelegenheit nochmal umschauen nach diesen Urteilen.

                    Gruß
                    Alex

                    1. 'ǝɯɐu$ ıɥ

                      Besonders Problematisch ist es, [...]

                      Ich finde das es immer problematisch ist, der Besucher wird irgendjemanden für dilettantisch halten.

                      • unfähiger "Webaffe" (der nimmt noch Geld dafür? Ja, Ne is klar, Sachsen-Paul ist ja auch ein super Callboy).
                      • unfähiger "Auftraggeber" (merkt der nicht das er behumst wurde?)
                      • Do-It-Yourself gone Wrong (Ah, hier legt der Chef noch selbst Hand an, hoffentlich hat der ne Freundin sonst seh ich schwarz)
                      • ...

                      ssnɹƃ
                      ʍopɐɥs

                      --
                      Kraftwerksminister der Ukraine, 1986:
                      "es kann nur einmal in 10.000 Jahren vorkommen, dass ein Reaktor schmilzt"
                      - Kinder, wie schnell die Zeit vergeht.
                    2. Aber es wird eben nicht zwangsweise auf dem Client komprimiert dargestellt. Einerseits kann man z.B. die "Groß-Ansicht" wählen, wenn man Details angucken will und andererseits kann man das Handy ja auch an einen Laptop angesteckt haben und mit diesem surfen - oder gleich einen Surfstick nehmen. In diesen Szenarien ist es dann wirklich unangebracht das Bild in irgendeiner Weise auf dem Proxy zu verändern.

                      Es gibt noch mehr Clients da draußen als die iPhones, Android-Geräte usw. mit hochauflösenden (sowohl hinsichtlich der Pixelmenge als auch der Farben) Anzeigen. Wer eine Webseite ins Netz stellt, ist zunächst einmal damit einverstanden, dass sich ein anderer sie ansieht, ganz egal, zu was sein Gerät in der Lage ist oder nicht.

                      Die vorgenannten Proxies reduzieren zwar diese Fähigkeiten, sind aber Teil des Übertragungswegs und als solcher mit einzukalkulieren (ansonsten gäbe es ja auch nicht die Möglichkeit, die Filterung mit den entsprechenden Headern zu verhindern - Personenbezogene oder sicherheitsrelevante Daten möchte man ja auch nicht im Speicher eines Proxies verändert wissen.

                      Besonders Problematisch ist es, wenn es z.B. die Referenzseite eines Fotografen ist. Wie man an diesem Thread sieht, weiß der User ja nicht wieso "da etwas nicht stimmt". Im Zweifel wird er diesen Fotografen also für unfähig halten. Spätestens dann würde ich schon von einer Entstellung sprechen. Eine Veränderung ist es ja sowieso, aber auch wenn die gerechtfertigt ist, ist es die Entstellung sicherlich nicht immer.

                      Und auch hier kann man mit Leichtigkeit dagegen argumentieren: da ja alle Seiten auf dem betreffenden Gerät so aussehen, wird der Nutzer schnell zu der (wenn auch falschen) Annahme kommen, dass sein Gerät das eben nicht besser kann.

                      Was nun die Werbeeinbindung betrifft: diese war ganz im Vodafone-Stil gehalten und hatte die Anmutung einer zusätzlichen Browser-Leiste. In diesem Fall könnte man argumentieren, dass Vodafone sich die jeweilige Seite zu Eigen gemacht hat, um darauf Werbung darzustellen, da nur ungenügend kenntlich gemacht wurde, was Angebot von Vodafone und was Angebot des eigentlichen Anbieters ist. Insofern hat Vodafone damit definitiv eine Urheberrechtsverletzung begangen.

                      Lustigerweise schreibt dieser Zwangsproxy auch "Vodafone" mit in den UserAgent-String des Aufrufs mit rein. Man kann also leicht nachsehen, ob Vodafone in den Serverlogs auftaucht und dann eine freundliche Bitte um künftige Unterlassung an Vodafone schicken (keine Abmahnung, dazu braucht es einen Anwalt und das kostet auch gleich wieder).

                      Gruß, LX

                      --
                      RFC 2324, Satz 7 (Sicherheit): Jeder, der zwischen meinem Kaffee und mir steht, gilt als unsicher.
                      1. Es gibt noch mehr Clients da draußen als die iPhones, Android-Geräte usw. mit hochauflösenden (sowohl hinsichtlich der Pixelmenge als auch der Farben) Anzeigen. Wer eine Webseite ins Netz stellt, ist zunächst einmal damit einverstanden, dass sich ein anderer sie ansieht, ganz egal, zu was sein Gerät in der Lage ist oder nicht.

                        Die vorgenannten Proxies reduzieren zwar diese Fähigkeiten, sind aber Teil des Übertragungswegs und als solcher mit einzukalkulieren (ansonsten gäbe es ja auch nicht die Möglichkeit, die Filterung mit den entsprechenden Headern zu verhindern - Personenbezogene oder sicherheitsrelevante Daten möchte man ja auch nicht im Speicher eines Proxies verändert wissen.

                        Ich sehe schon, du bist da in deiner Meinung recht fest - wie ich ja auch. Ich werde mir das, wenn ich mal Zeit habe und noch dran denke mal genauer anschauen. In irgend einem Kommentar oder Aufsatz findet sich da bestimmt was.

                        (keine Abmahnung, dazu braucht es einen Anwalt und das kostet auch gleich wieder).

                        Wer sagt das? Wieso braucht man einen Anwalt für eine Abmahnung?

                        Gruß
                        Alex

                        1. Ich werde mir das, wenn ich mal Zeit habe und noch dran denke mal genauer anschauen. In irgend einem Kommentar oder Aufsatz findet sich da bestimmt was.

                          Na super, jetzt interessiert es mich doch so sehr, dass ich gleich nachschauen will und nach 5 Minuten geht BeckOnline nicht mehr... Ich habe noch nichts einschägiges gefunden, doch aber schon was, was in meine Richtung geht.

                          Es ging (im Wandtke/Bullinger UrhG Kommentar) um Filertung von Websites. Also z.B. Entfernen von Bannern. Wenn das Clientseitig geschieht ist es keine Entstellung, weil die Außenwelt davon ja nichts mitbekommt. Wenn es aber in einem Proxy gefiltert wird, kann es sehr wohl eine Entstellung darstellen, weil dort eben die Öffentlichkeit das entstellte Werk zu Gesicht bekommt.

                          Ich finde die Unterscheidung zwischen Clientseitiger und Serverseitiger Veränderung auch sehr sinnvoll.

                          Gruß
                          Alex

                        2. 'ǝɯɐu$ ıɥ

                          Wer sagt das? Wieso braucht man einen Anwalt für eine Abmahnung?

                          Braucht es nicht. Mitbewerber dürfen und Anwälte dürfen das erst recht...

                          <böse = "aua"> Hat ein anderer gewisse Initialen gehabt? Zumindest waren sie Freiherren </böse>

                          ssnɹƃ
                          ʍopɐɥs

                          --
                          Kraftwerksminister der Ukraine, 1986:
                          "es kann nur einmal in 10.000 Jahren vorkommen, dass ein Reaktor schmilzt"
                          - Kinder, wie schnell die Zeit vergeht.
                        3. Strafbewehrte Abmahnungen darf nur ein Anwalt verschicken. Allgemeine Abmahnungen ohne Rechnung darf natürlich jeder schreiben.

                          Gruß, LX

                          --
                          RFC 2324, Satz 7 (Sicherheit): Jeder, der zwischen meinem Kaffee und mir steht, gilt als unsicher.
                          1. Strafbewehrte Abmahnungen darf nur ein Anwalt verschicken. Allgemeine Abmahnungen ohne Rechnung darf natürlich jeder schreiben.

                            Das sehe ich anders.

                            Ich denke du vermischt da etwas. Mit "strafbewehrte Abmahnung" meinst du die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, oder? Das ist in der Regel Grundvoraussetzung einer wirksamen Abmahnung!

                            Du sprichst auch von "Rechnung". Darunter verstehe ich die Forderung des Abmahnenden, sofort einen gewissen Betrag (Schadensersatz; Ersatz der Abmahnkosten) zu bezahlen.

                            Jeder Aktivlegitimierte (Wettbewerber, Wettbewerbsverbände ...) darf Abmahnen und soll da natürlich auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordern. Eine anwaltliche Vertretung ist dabei nicht zwingend. Wenn sie erforderlich ist, können die Kosten aber in der "Rechnung" geltend gemacht werden.

                            Es ist sogar so, dass man nicht immer einen Rechtsanwalt beauftragen darf (richtiger: man bekommt das Geld für den Anwalt dann nicht ersetzt, beauftragen kann man ihn natürlich). Das kann bspw. dann gelten, wenn man eine eigene Rechtsabteilung hat etc.

                            Gruß
                            Alex