Was soll die Unterscheidung in der SpalteVoraussichtliche Einkünfte aus: Gewerbebetrieb <-> Selbständiger Arbeit? Wie ist das gemeint?
Die unterschiedlichen Einkommensarten sind im §2 des Einkommensteuergesetzes aufgezählt und (für deinen Fall) in
§15, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, und §18, Selbständige Arbeit, näher spezifiziert.
Ganz grob umrissen ist die steuerrechtliche Selbständigkeit die "selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit" der Freiberufler, also jener, die in diesen Bereichen nicht angestellt sind, sondern auf eigene Rechnung arbeiten.