Der Martin: Passierschein A38...

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Hallo,

Ich habe noch nie Steuern auf einen geschätzten Betrag im Voraus zahlen müssen. Das wäre ja noch schöner!
Dann bist du mit deinen Zahlungen vermutlich so pünktlich, dass das Finanzamt keinen Bedarf sieht, bei verpflichtenden aber versäumten Steuererklärungen neben einem Zwangsgeld die Steuer einfach zu schätzen und in dieser Höhe von dir zu verlangen.

das ist mir ganz am Anfang wohl mal passiert. Da hatte ich noch nicht verinnerlicht, dass ich auch dann eine (damals noch monatliche) Umsatzsteuermeldung abgeben muss, wenn ich in diesem Zeitraum keine Einnahmen hatte (ich ruf ja auch nicht beim Pizzaservice an, um denen zu sagen, dass ich keine Pizza bestelle). Da hat mich das Finanzamt nach dem zweiten Monat auch angeschrieben und mir in Verbindung mit einem Bußgeld angedroht, dass die Einkünfte und die daraus resultierende Steuer einfach geschätzt würde. Aber auch hier ist die Zahlung nicht im Voraus fällig.

Ansonsten bemühe ich mich natürlich, die notwendigen Erklärungen fristgerecht einzureichen.

Das ist zwar unschön, basiert aber auf irgendeiner Rechtsgrundlage (und kann durch Termineinhaltungen vermieden werden).

Genau. Es sei denn, das Finanzamt selbst verschlampt die termingerecht eingereichten Unterlagen (Einkommensteuererklärung mit sämtlichen Anlagen) und mahnt dann im Oktober die Abgabe dieser Unterlagen an, so wie es mir im letzten Jahr passiert ist. Es gab wohl irgendeinen Vermerk in der EDV, dass ich die Sachen abgegeben hatte, aber die Dokumente waren nicht mehr auffindbar. Und so musste ich den ganzen Sch*** ein zweites Mal machen ...

Ciao,
 Martin

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  (alte Journalistenweisheit)
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