Der Martin: Passierschein A38...

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Hallo,

Ich habe noch nie Steuern auf einen geschätzten Betrag im Voraus zahlen müssen. Das wäre ja noch schöner!
Doch, der Bundesfinanzminister hat recht:
Einkommensteuer zahlt man immer im Voraus (Schätzwert des Finanzamtes (aus GuV-Rechnung bei einfachem Einnahme/Überschuß-Modell). Die USt, wird hingegen im Nachhinein gezahlt - was ja auch logisch ist. Denke nur an den Einzelhandel - das geht ja gar nicht anders.

Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer sind zwei Begriffe, die je nachdem, wo man nachliest, synonym für ein- und dasselbe verwendet werden. Wenn ich meinem Kunden 1000 Euro netto in Rechnung stelle, schlage ich 19% Mehrwertsteuer drauf und bekomme de facto 1190 Euro und muss am Quartalsende[1] den Mehrwertsteueranteil von 190 Euro an die Bundesfinanzmafia abführen.
Vorauszahlung? Das wäre mir völlig neu. Wollte von mir noch niemand haben.

So long,
 Martin

[1] Wenn die Einkünfte ein gewisses Maß überschreiten, möchte das Finanzamt die Mehrwertsteuer sogar monatlich. Aber immer noch *nachdem* die Einnahmen bei mir eingetroffen sind.

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TEAM: Toll, Ein Anderer Macht's.
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