Bundesfinanzminister: Passierschein A38...

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ähm, wie bitte? Die Märchensteuer überweise ich doch immer *am Ende* eines Abrechnungszeitraums (Monat, Quartal) anhand der tatsächlich in diesem Zeitraum angefallenen Einkünfte. Was ich vorher geschätzt habe, ist dabei völlig belanglos.

Es geht hier um ein Formular für die erstmalige Erfassung. Wenn man die Umsätze im kommenden, ersten Geschäftsjahr nicht gerade hellsehen kann, bleibt da halt nur die Schätzung.

Ich habe noch nie Steuern auf einen geschätzten Betrag im Voraus zahlen müssen.

Die Umsatzsteuer fällt jährlich an, wird aber über das Jahr im Voraus bezahlt (daher auch Umsatzsteuer_vor_anmeldung). Diese im Voraus gezahlten Beträge werden am Steuerjahresende mit dem tatsächlich fälligen Betrag verrechnet.