nespresso-koenig: Passierschein A38...

Abend Forum

Holt euch erst mal einen Kaffee - ich hol mir jedenfalls einen...

Ist/Soll- Zustand:
Neues Online- Gewerbe eröffnet.
Gewerbeschein erhalten.
Am 24.08. ist Notartermin für HR-Eintrag.
Das eröffnete Gewerbe könnte zwar steuerlich als Kleingewerbe laufen, ich möchte aber USt einsammeln und dem Finanzamt weitergeben.
Soweit die Umgebungsparameter.

Jetzt hab ich hier ein nettes Papier liegen mit dem Namen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - nebst einer "tollen" Anleitung, gennant "Ausfüllhilfe".

Ich würde gerne ein paar Punkte erläutert bekommen. Nur wer mag und ein wenig Ahnung hat...

+++ Punkt 3. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen +++
Hier muss fürs laufende Jahr und fürs nächste Jahr angaben gemacht werden. Soweit klar. Was soll die Unterscheidung in der SpalteVoraussichtliche Einkünfte aus: Gewerbebetrieb <-> Selbständiger Arbeit? Wie ist das gemeint?

Gruß nespresso-koenig

  1. Tach!

    Was soll die Unterscheidung in der SpalteVoraussichtliche Einkünfte aus: Gewerbebetrieb <-> Selbständiger Arbeit? Wie ist das gemeint?

    Freiberufler haben keinen Gewerbebetrieb aber eine selbständige Arbeit.

    dedlfix.

    1. ha, dann muss ich bei Gewerbebetrieb was eintragen und Selbständige Arbeit frei lassen. Danke!

      Btw.: Ist es problematisch, zu Beginn "Null" Euro einzutragen? Oder sollte man besser 1 Euro eintragen? Weil man weiss ja noch nicht, ob und wieviel Einnahmen kommen werden.

      Gruss nespresso-koenig

      1. Btw.: Ist es problematisch, zu Beginn "Null" Euro einzutragen? Oder sollte man besser 1 Euro eintragen? Weil man weiss ja noch nicht, ob und wieviel Einnahmen kommen werden.

        Warum meldest du ein Gewerbe an und legst obendrein wert auf die Umsatzsteuervoranmeldung, wenn du nicht einmal sicher bist, dass du einen müden Cent Umsatz machen wirst? Irgendwas musst du dir von deiner Unternehmung doch versprechen.

        1. Hallo Bundesfinanzminister

          Warum meldest du ein Gewerbe an und legst obendrein wert auf die Umsatzsteuervoranmeldung, wenn du nicht einmal sicher bist, dass du einen müden Cent Umsatz machen wirst? Irgendwas musst du dir von deiner Unternehmung doch versprechen.

          Natürlich wird Umsatz kommen, aber noch nicht sofort. Ich rechne sogar erst gegen Ende 2012, Anfang 2013 mit den ersten Einnahmen. Eine gewisse Vorlaufzeit ist bei diesem Gewerbe nötig.

          Gruss nespresso-koenig

          1. Natürlich wird Umsatz kommen, aber noch nicht sofort. Ich rechne sogar erst gegen Ende 2012, Anfang 2013 mit den ersten Einnahmen. Eine gewisse Vorlaufzeit ist bei diesem Gewerbe nötig.

            Dann trägst du 0 ein und erklärst das meinem verbeamteten Lakaien im Detail, so er sich interessiert. Wenn's dafür nachvollziehbare Gründe gibt, ist das vollkommen in Ordnung, da reisst dir niemand den Kopf ab.

            Was deine Frage nach netto und brutto angeht: Auf diesem Formular im Zweifel netto, also den geringeren Betrag, denn dieser Betrag bestimmt, was du erstmal an Umsatzsteuer überweisen musst - und du möchtest ja sicher nicht mehr Geld an mich überweisen, als unbedingt Not tut. Bei überraschend gutem Geschäftsverlauf nachzahlen kann man immernoch und, andersrum, zuviel gezahlte Steuern kommen zwar selbstverständlich zurück, aber warum wochen- oder monatelang auf das Geld verzichten?

            1. Hallo,

              Was deine Frage nach netto und brutto angeht: Auf diesem Formular im Zweifel netto, also den geringeren Betrag, denn dieser Betrag bestimmt, was du erstmal an Umsatzsteuer überweisen musst - und du möchtest ja sicher nicht mehr Geld an mich überweisen, als unbedingt Not tut.

              ähm, wie bitte? Die Märchensteuer überweise ich doch immer *am Ende* eines Abrechnungszeitraums (Monat, Quartal) anhand der tatsächlich in diesem Zeitraum angefallenen Einkünfte. Was ich vorher geschätzt habe, ist dabei völlig belanglos.

              Bei überraschend gutem Geschäftsverlauf nachzahlen kann man immernoch und, andersrum, zuviel gezahlte Steuern kommen zwar selbstverständlich zurück, aber warum wochen- oder monatelang auf das Geld verzichten?

              Ich habe noch nie Steuern auf einen geschätzten Betrag im Voraus zahlen müssen. Das wäre ja noch schöner!

              Ciao,
               Martin

              --
              Keine Sorge, wir finden für jede Lösung ein Problem.
              Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
              1. Hi Martin

                ähm, wie bitte? Die Märchensteuer überweise ich doch immer *am Ende* eines Abrechnungszeitraums (Monat, Quartal) anhand der tatsächlich in diesem Zeitraum angefallenen Einkünfte. Was ich vorher geschätzt habe, ist dabei völlig belanglos.

                Ich habe noch nie Steuern auf einen geschätzten Betrag im Voraus zahlen müssen. Das wäre ja noch schöner!

                Doch, der Bundesfinanzminister hat recht:
                Einkommensteuer zahlt man immer im Voraus (Schätzwert des Finanzamtes (aus GuV-Rechnung bei einfachem Einnahme/Überschuß-Modell). Die USt, wird hingegen im Nachhinein gezahlt - was ja auch logisch ist. Denke nur an den Einzelhandel - das geht ja gar nicht anders.

                Gruss nespresso-koenig

                1. Hallo,

                  Ich habe noch nie Steuern auf einen geschätzten Betrag im Voraus zahlen müssen. Das wäre ja noch schöner!
                  Doch, der Bundesfinanzminister hat recht:
                  Einkommensteuer zahlt man immer im Voraus (Schätzwert des Finanzamtes (aus GuV-Rechnung bei einfachem Einnahme/Überschuß-Modell). Die USt, wird hingegen im Nachhinein gezahlt - was ja auch logisch ist. Denke nur an den Einzelhandel - das geht ja gar nicht anders.

                  Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer sind zwei Begriffe, die je nachdem, wo man nachliest, synonym für ein- und dasselbe verwendet werden. Wenn ich meinem Kunden 1000 Euro netto in Rechnung stelle, schlage ich 19% Mehrwertsteuer drauf und bekomme de facto 1190 Euro und muss am Quartalsende[1] den Mehrwertsteueranteil von 190 Euro an die Bundesfinanzmafia abführen.
                  Vorauszahlung? Das wäre mir völlig neu. Wollte von mir noch niemand haben.

                  So long,
                   Martin

                  [1] Wenn die Einkünfte ein gewisses Maß überschreiten, möchte das Finanzamt die Mehrwertsteuer sogar monatlich. Aber immer noch *nachdem* die Einnahmen bei mir eingetroffen sind.

                  --
                  TEAM: Toll, Ein Anderer Macht's.
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                  1. Hi!

                    Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer sind zwei Begriffe, die je nachdem, wo man nachliest, synonym für ein- und dasselbe verwendet werden.

                    Fast,ja!

                    Wenn ich meinem Kunden 1000 Euro netto in Rechnung stelle, schlage ich 19% Mehrwertsteuer drauf und bekomme de facto 1190 Euro und muss am Quartalsende[1] den Mehrwertsteueranteil von 190 Euro an die Bundesfinanzmafia abführen.

                    Natürlich abzüglich der von Dir bereits geleisteten "Umsatzsteuer" für Produkte und Dienstleistungen anderer, welche Du für die Erbringung Deiner Leistung benötigst hast. Nach Abzug dieser "Vorsteuer" entrichtest Du nur noch die "Mehrwertsteuer" genannte Differenz an den Fiskus.
                    Also: für den von Dir geschaffenen "Mehrwert", somit eklärt sich auch der Begriff der "Mehrwertsteuer";-)

                    Vorauszahlung? Das wäre mir völlig neu. Wollte von mir noch niemand haben.

                    Echt?

                    off:PP

                    --
                    "You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)
                    1. Hallo,

                      Wenn ich meinem Kunden 1000 Euro netto in Rechnung stelle, schlage ich 19% Mehrwertsteuer drauf und bekomme de facto 1190 Euro und muss am Quartalsende[1] den Mehrwertsteueranteil von 190 Euro an die Bundesfinanzmafia abführen.
                      Natürlich abzüglich der von Dir bereits geleisteten "Umsatzsteuer" für Produkte und Dienstleistungen anderer, welche Du für die Erbringung Deiner Leistung benötigst hast.

                      okay, ja - die ist aber in meinem Fall meistens Null, da es sich um reine Dienstleistungen ohne Fremdanteil handelt.

                      Vorauszahlung? Das wäre mir völlig neu. Wollte von mir noch niemand haben.
                      Echt?

                      Ja, echt. Die von mir selbst gezahlte Märchensteuer (z.B. auf allgemeine Betriebsausgaben wie Telefon/Internet, Anschaffungen oder Fortbildungsmaßnahmen) verrechne ich in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Ebenfalls rückwirkend. Wobei mir bekannt ist, dass ich einzelne Ausgaben schon in der quartalsweise geforderten Umsatzsteuermeldung geltend machen kann; bisher habe ich davon aber wegen der geringen Beträge noch keinen Gebrauch gemacht. Es ist viel erfreulicher, wenn man im Folgejahr den ganzen Steuerkram "en bloc" einreicht und sich freut, dass die zu zahlende Einkommensteuer fast durch die Umsatzsteuer-Rückerstattungen aufgewogen wird.

                      Ciao,
                       Martin

                      --
                      Wer im Steinhaus sitzt, soll nicht mit Gläsern werfen.
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                  2. Hallo Martin

                    Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer sind zwei Begriffe, die je nachdem, wo man nachliest, synonym für ein- und dasselbe verwendet werden.

                    Ist klar. Ich schrieb USt, weil rechtlich keine MwSt existiert. Ist aber beides das selbe.

                    Aber es gibt einen Unterschied zwischen Einkommensteuer und Umsatzsteuer - das sind ganz verschiedenen paar Schuh :-P

                    Die USt wird bsp. auf Ware draufgehauen und dem Finanzamt weitergegeben. Quasi ein "Durchlaufposten", den der Kunde letztenendes zahlt.

                    Die ESt geht von deinem Gewinn ab - analog zur Lohnsteuer bei Angestellten.

                    Vorauszahlung? Das wäre mir völlig neu. Wollte von mir noch niemand haben.

                    Bei der ESt aber meistens üblich

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                    Neue Frage:
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                    Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor, wenn der Betrieb am 01.07.2012 eröffnet wurde? Oder woran wird einabweichesndes B-Jahr festgemacht? (Frage 4-Zeile 138)

                    nespresso-koenig

                    1. Hi,

                      Aber es gibt einen Unterschied zwischen Einkommensteuer und Umsatzsteuer - das sind ganz verschiedenen paar Schuh :-P

                      das ist mir allerdings klar.

                      Vorauszahlung? Das wäre mir völlig neu. Wollte von mir noch niemand haben.
                      Bei der ESt aber meistens üblich

                      Ach ja? Ich zahle die Einkommensteuer bisher auch immer rückwirkend auf die im Vorjahr erzielten Einkünfte.

                      Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor, wenn der Betrieb am 01.07.2012 eröffnet wurde? Oder woran wird einabweichesndes B-Jahr festgemacht? (Frage 4-Zeile 138)

                      AFAIK kannst du das selbst festlegen. Ich halte es für einfacher, das Betriebsjahr mit dem Kalenderjahr gleichzusetzen; dann hast du im Jahr der Unternehmensgründung halt nur ein entsprechend geringes Einkommen. Das wird dann aber für die Berechnung der Einkommensteuer trotzdem aufs ganze Jahr bezogen.

                      Ciao,
                       Martin

                      --
                      Der Klügere gibt solange nach, bis er der Dumme ist.
                      Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
                      1. Hi Martin

                        AFAIK kannst du das selbst festlegen. Ich halte es für einfacher, das Betriebsjahr mit dem Kalenderjahr gleichzusetzen; dann hast du im Jahr der Unternehmensgründung halt nur ein entsprechend geringes Einkommen. Das wird dann aber für die Berechnung der Einkommensteuer trotzdem aufs ganze Jahr bezogen.

                        Danke, dann werd ich das so machen, das Betriebsjahr und Kalenderjahr gleich sind!

                        Gruss

                        nespresso-koenig

                        Deine Signatur.: "Der Klügere gibt solange nach, bis er der Dumme ist." *lol*

              2. Tach!

                Ich habe noch nie Steuern auf einen geschätzten Betrag im Voraus zahlen müssen. Das wäre ja noch schöner!

                Dann bist du mit deinen Zahlungen vermutlich so pünktlich, dass das Finanzamt keinen Bedarf sieht, bei verpflichtenden aber versäumten Steuererklärungen neben einem Zwangsgeld die Steuer einfach zu schätzen und in dieser Höhe von dir zu verlangen. Das ist zwar unschön, basiert aber auf irgendeiner Rechtsgrundlage (und kann durch Termineinhaltungen vermieden werden).

                dedlfix.

                1. Hallo,

                  Ich habe noch nie Steuern auf einen geschätzten Betrag im Voraus zahlen müssen. Das wäre ja noch schöner!
                  Dann bist du mit deinen Zahlungen vermutlich so pünktlich, dass das Finanzamt keinen Bedarf sieht, bei verpflichtenden aber versäumten Steuererklärungen neben einem Zwangsgeld die Steuer einfach zu schätzen und in dieser Höhe von dir zu verlangen.

                  das ist mir ganz am Anfang wohl mal passiert. Da hatte ich noch nicht verinnerlicht, dass ich auch dann eine (damals noch monatliche) Umsatzsteuermeldung abgeben muss, wenn ich in diesem Zeitraum keine Einnahmen hatte (ich ruf ja auch nicht beim Pizzaservice an, um denen zu sagen, dass ich keine Pizza bestelle). Da hat mich das Finanzamt nach dem zweiten Monat auch angeschrieben und mir in Verbindung mit einem Bußgeld angedroht, dass die Einkünfte und die daraus resultierende Steuer einfach geschätzt würde. Aber auch hier ist die Zahlung nicht im Voraus fällig.

                  Ansonsten bemühe ich mich natürlich, die notwendigen Erklärungen fristgerecht einzureichen.

                  Das ist zwar unschön, basiert aber auf irgendeiner Rechtsgrundlage (und kann durch Termineinhaltungen vermieden werden).

                  Genau. Es sei denn, das Finanzamt selbst verschlampt die termingerecht eingereichten Unterlagen (Einkommensteuererklärung mit sämtlichen Anlagen) und mahnt dann im Oktober die Abgabe dieser Unterlagen an, so wie es mir im letzten Jahr passiert ist. Es gab wohl irgendeinen Vermerk in der EDV, dass ich die Sachen abgegeben hatte, aber die Dokumente waren nicht mehr auffindbar. Und so musste ich den ganzen Sch*** ein zweites Mal machen ...

                  Ciao,
                   Martin

                  --
                  Die beste Informationsquelle sind Leute, die jemand anderem versprochen haben, nichts weiterzuerzählen.
                    (alte Journalistenweisheit)
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              3. ähm, wie bitte? Die Märchensteuer überweise ich doch immer *am Ende* eines Abrechnungszeitraums (Monat, Quartal) anhand der tatsächlich in diesem Zeitraum angefallenen Einkünfte. Was ich vorher geschätzt habe, ist dabei völlig belanglos.

                Es geht hier um ein Formular für die erstmalige Erfassung. Wenn man die Umsätze im kommenden, ersten Geschäftsjahr nicht gerade hellsehen kann, bleibt da halt nur die Schätzung.

                Ich habe noch nie Steuern auf einen geschätzten Betrag im Voraus zahlen müssen.

                Die Umsatzsteuer fällt jährlich an, wird aber über das Jahr im Voraus bezahlt (daher auch Umsatzsteuer_vor_anmeldung). Diese im Voraus gezahlten Beträge werden am Steuerjahresende mit dem tatsächlich fälligen Betrag verrechnet.

                1. Hi,

                  ähm, wie bitte? Die Märchensteuer überweise ich doch immer *am Ende* eines Abrechnungszeitraums (Monat, Quartal) anhand der tatsächlich in diesem Zeitraum angefallenen Einkünfte. Was ich vorher geschätzt habe, ist dabei völlig belanglos.
                  Es geht hier um ein Formular für die erstmalige Erfassung. Wenn man die Umsätze im kommenden, ersten Geschäftsjahr nicht gerade hellsehen kann, bleibt da halt nur die Schätzung.

                  richtig, aber daraus ergibt sich direkt noch keine Steuer-Fälligkeit. Die ergibt sich erst aus den tatsächlichen Einnahmen.

                  Ich habe noch nie Steuern auf einen geschätzten Betrag im Voraus zahlen müssen.
                  Die Umsatzsteuer fällt jährlich an, wird aber über das Jahr im Voraus bezahlt (daher auch Umsatzsteuer_vor_anmeldung).

                  Nein, sie wird eben nicht im Voraus bezahlt, sondern erst *nachdem* die entsprechenden Einnahmen bei mir eingetrudelt sind. Dass das am Jahresende nochmal aufgerollt und mit der gezahlten Mehrwertsteuer aufgerechnet wird, und sich daraus möglicherweise Nach- oder Rückzahlungen ergeben, ist eine andere Sache. Ich habe es bisher so gehalten, dass ich pflichtgemäß die eingenommene Umsatz- oder Mehrwertsteuer sofort (also am Monats- oder Quartalsende) deklariert und an die Mafia abgeführt habe, selbst bezahlte Mehrwertsteuer aber erst mit der endgültigen Erklärung zurückgefordert habe.

                  Von "Voraus" jedenfalls keine Spur. Bei der Einkommensteuer ebensowenig.

                  Ciao,
                   Martin

                  --
                  Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man nicht auch das Würstchen dazu liefern kann.
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                  1. Ich habe noch nie Steuern auf einen geschätzten Betrag im Voraus zahlen müssen.
                    Die Umsatzsteuer fällt jährlich an, wird aber über das Jahr im Voraus bezahlt (daher auch Umsatzsteuer_vor_anmeldung).

                    Nein, sie wird eben nicht im Voraus bezahlt,

                    Jaja, mein Sohn, schon recht (sagte Papa zu Klein-Fritzchen).

  2. Nachtrag:

    Hab das Formular zur Ansicht gefunden:
    Formular

    Auf Seite Fünf sieht man das betreffende Feld.

    Gruss nespresso-koenig

  3. Was soll die Unterscheidung in der SpalteVoraussichtliche Einkünfte aus: Gewerbebetrieb <-> Selbständiger Arbeit? Wie ist das gemeint?

    Die unterschiedlichen Einkommensarten sind im §2 des Einkommensteuergesetzes aufgezählt und (für deinen Fall) in
    §15, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, und §18, Selbständige Arbeit, näher spezifiziert.

    Ganz grob umrissen ist die steuerrechtliche Selbständigkeit die "selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit" der Freiberufler, also jener, die in diesen Bereichen nicht angestellt sind, sondern auf eigene Rechnung arbeiten.

    1. Abend Herr Schäuble *lol*

      Das bestätigt die Aussage von dedlfix. Könnten Sie mir noch sagen, ob diese Angaben in Brutto oder in Netto einzutragen sind?

      Gruss nespresso-koenig