Der Martin: Passierschein A38...

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Hi,

ähm, wie bitte? Die Märchensteuer überweise ich doch immer *am Ende* eines Abrechnungszeitraums (Monat, Quartal) anhand der tatsächlich in diesem Zeitraum angefallenen Einkünfte. Was ich vorher geschätzt habe, ist dabei völlig belanglos.
Es geht hier um ein Formular für die erstmalige Erfassung. Wenn man die Umsätze im kommenden, ersten Geschäftsjahr nicht gerade hellsehen kann, bleibt da halt nur die Schätzung.

richtig, aber daraus ergibt sich direkt noch keine Steuer-Fälligkeit. Die ergibt sich erst aus den tatsächlichen Einnahmen.

Ich habe noch nie Steuern auf einen geschätzten Betrag im Voraus zahlen müssen.
Die Umsatzsteuer fällt jährlich an, wird aber über das Jahr im Voraus bezahlt (daher auch Umsatzsteuer_vor_anmeldung).

Nein, sie wird eben nicht im Voraus bezahlt, sondern erst *nachdem* die entsprechenden Einnahmen bei mir eingetrudelt sind. Dass das am Jahresende nochmal aufgerollt und mit der gezahlten Mehrwertsteuer aufgerechnet wird, und sich daraus möglicherweise Nach- oder Rückzahlungen ergeben, ist eine andere Sache. Ich habe es bisher so gehalten, dass ich pflichtgemäß die eingenommene Umsatz- oder Mehrwertsteuer sofort (also am Monats- oder Quartalsende) deklariert und an die Mafia abgeführt habe, selbst bezahlte Mehrwertsteuer aber erst mit der endgültigen Erklärung zurückgefordert habe.

Von "Voraus" jedenfalls keine Spur. Bei der Einkommensteuer ebensowenig.

Ciao,
 Martin

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Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man nicht auch das Würstchen dazu liefern kann.
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