nespresso-koenig: Passierschein A38...

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Hi Martin

AFAIK kannst du das selbst festlegen. Ich halte es für einfacher, das Betriebsjahr mit dem Kalenderjahr gleichzusetzen; dann hast du im Jahr der Unternehmensgründung halt nur ein entsprechend geringes Einkommen. Das wird dann aber für die Berechnung der Einkommensteuer trotzdem aufs ganze Jahr bezogen.

Danke, dann werd ich das so machen, das Betriebsjahr und Kalenderjahr gleich sind!

Gruss

nespresso-koenig

Deine Signatur.: "Der Klügere gibt solange nach, bis er der Dumme ist." *lol*