Hi Martin
ähm, wie bitte? Die Märchensteuer überweise ich doch immer *am Ende* eines Abrechnungszeitraums (Monat, Quartal) anhand der tatsächlich in diesem Zeitraum angefallenen Einkünfte. Was ich vorher geschätzt habe, ist dabei völlig belanglos.
Ich habe noch nie Steuern auf einen geschätzten Betrag im Voraus zahlen müssen. Das wäre ja noch schöner!
Doch, der Bundesfinanzminister hat recht:
Einkommensteuer zahlt man immer im Voraus (Schätzwert des Finanzamtes (aus GuV-Rechnung bei einfachem Einnahme/Überschuß-Modell). Die USt, wird hingegen im Nachhinein gezahlt - was ja auch logisch ist. Denke nur an den Einzelhandel - das geht ja gar nicht anders.
Gruss nespresso-koenig