Hi,
Aber es gibt einen Unterschied zwischen Einkommensteuer und Umsatzsteuer - das sind ganz verschiedenen paar Schuh :-P
das ist mir allerdings klar.
Vorauszahlung? Das wäre mir völlig neu. Wollte von mir noch niemand haben.
Bei der ESt aber meistens üblich
Ach ja? Ich zahle die Einkommensteuer bisher auch immer rückwirkend auf die im Vorjahr erzielten Einkünfte.
Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor, wenn der Betrieb am 01.07.2012 eröffnet wurde? Oder woran wird einabweichesndes B-Jahr festgemacht? (Frage 4-Zeile 138)
AFAIK kannst du das selbst festlegen. Ich halte es für einfacher, das Betriebsjahr mit dem Kalenderjahr gleichzusetzen; dann hast du im Jahr der Unternehmensgründung halt nur ein entsprechend geringes Einkommen. Das wird dann aber für die Berechnung der Einkommensteuer trotzdem aufs ganze Jahr bezogen.
Ciao,
Martin
Der Klügere gibt solange nach, bis er der Dumme ist.
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