Hallo,
Wenn ich meinem Kunden 1000 Euro netto in Rechnung stelle, schlage ich 19% Mehrwertsteuer drauf und bekomme de facto 1190 Euro und muss am Quartalsende[1] den Mehrwertsteueranteil von 190 Euro an die Bundesfinanzmafia abführen.
Natürlich abzüglich der von Dir bereits geleisteten "Umsatzsteuer" für Produkte und Dienstleistungen anderer, welche Du für die Erbringung Deiner Leistung benötigst hast.
okay, ja - die ist aber in meinem Fall meistens Null, da es sich um reine Dienstleistungen ohne Fremdanteil handelt.
Vorauszahlung? Das wäre mir völlig neu. Wollte von mir noch niemand haben.
Echt?
Ja, echt. Die von mir selbst gezahlte Märchensteuer (z.B. auf allgemeine Betriebsausgaben wie Telefon/Internet, Anschaffungen oder Fortbildungsmaßnahmen) verrechne ich in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Ebenfalls rückwirkend. Wobei mir bekannt ist, dass ich einzelne Ausgaben schon in der quartalsweise geforderten Umsatzsteuermeldung geltend machen kann; bisher habe ich davon aber wegen der geringen Beträge noch keinen Gebrauch gemacht. Es ist viel erfreulicher, wenn man im Folgejahr den ganzen Steuerkram "en bloc" einreicht und sich freut, dass die zu zahlende Einkommensteuer fast durch die Umsatzsteuer-Rückerstattungen aufgewogen wird.
Ciao,
Martin
Wer im Steinhaus sitzt, soll nicht mit Gläsern werfen.
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