Gunther: Rechnung nicht bezahlt

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Hallo!

Zuallererst mal mein Beileid - zahlungsunwillige Kunden und der damit verbundene (eigentlich ja vermeidbare) Aufwand & Ärger, gehören zu den unangenehmen und lästigen Dingen.

Situation:
Ich habe als Freelancer im Mai drei Wochen für einen Kunden gearbeitet.

Was hast du für ihn gemacht?
(Von besonderer Bedeutung ist hier, ob du eher im Rahmen einer werkvertraglichen, oder eher dienstvertraglichen Geschichte für ihn tätig geworden bist?)
Wie ist denn die Beauftragung erfolgt (Zeugen, Nachweisbarkeit)?
Welche Vereinbarung(en) wurden bezüglich der Vergütung getroffen (Zeugen, Nachweisbarkeit)?

Nun gab es diversen Ärger mit dem Kunden, er ist nicht willig zu zahlen.
Nun möchte ich ihm eine Rechnung stellen (ca. 3500€).
Er kontert jedoch, dass die Firma zu dem Zeitpunkt noch nicht gegründet war, einen Vertrag hatte ich auch nicht.

Letzteres ist immer schlecht - genau aus dem Grund, den du jetzt hast. Denn dadurch muss meist höchst richterlich alles haarklein untersucht werden.

Aber verstehe ich das richtig, dass du zum Zeitpunkt der Vereinbarung mit dem Auftraggeber noch keine Firma hattest (wie war dein Status zu dem Zeitpunkt?) und während der Zeit dann eine Firma (Rechtsform?) gegründet hast?

Und jetzt willst du ihm über die Firma eine Rechnung stellen?
Das wird wohl nicht "funktionieren", da der Auftraggeber ja nie ein gültiges Vertragswverhältnis mit dieser Firma geschlossen hat (was nichts mit deinem Anspruch als solches zu tun hat - nur eben nicht über die Firma).

Der Gechäftsführer ist Österreicher.

Ja und? ;-)
Welche Staatsangehörigkeit hast du, bzw. wo befindet sich deine ständiger Wohnsitz?
Und wo ist die Firma des Auftraggebers ansässig?
Generell ist erstmal das Recht deines Heimatlandes anwendbar.

Wie seht ihr die Chancen hier die Entlohnung der vollbrachten Leistung einholen zu können?

Das kann man anhand deiner paar Infos überhaupt nicht beurteilen.
Allerdings musst du dir auch vorwerfen lassen, so ungefähr alles falsch gemacht zu haben, was man falsch machen kann - sorry.

PS: Ich habe diese Woche einen Anwaltstermin, möchte mir aber für eine objektivere Sicht vorher ein paar Informationen/Standpunkte einholen.

Den hättest du besser mal vorher aufgesucht und dir einen entsprechenden Vertrag aufsetzen lassen. Dann wären die Chancen in einem jetzt vermutlich unausweichbaren Rechtsstreit wesentlich besser ...!

Gruß Gunther