Hallo,
Man kann Verträge mündlich abschließen, eine Schriftform erleichtert aber den Nachweis, was abgesprochen wurde.
Mein Anwalt sagte mir bereits (in einer anderen Angelegenheit), dass das durch die Zahlungen von Juni und Juli (siehe Antwort auf Gunther) auch ohne Vertrag durchaus als eine Art Werkvertrag angesehen werden kann.
Gute Karten hast du, wenn du nachweisen kannst, dass der Auftraggeber die Früchte deiner Arbeit bereits genutzt hat.
Ja, das kann ich definitiv nachweisen (siehe meine anderes Posting)
Gast (kein Jurist)
Danke.