Definition "Warenbetrug"
"Der Warenbetrug ist gegeben, wenn der Verkäufer die Lieferung der Ware verspricht, dies jedoch nach Erhalt der Zahlung nicht einhält, bzw. nur in minderwertiger Qualität versendet oder die durchgeführte Lieferung wahrheitswidrig behauptet."
Du schreibst:
Ja, ein klassisches Dilemma. Durchgreifen oder Arbeitsplätze erhalten. Arbeitest du eigentlich bei VW? Würdest du so reden, wenn es um Deinen Job geht?
Du hast wieder die zwei Großbuchstaben erwähnt. Ich meine nach wie vor ALLE die bei den Schadstofftests betrügen.
Und das ist ein klassischer Warenbetrug. Denn den Käufern wurde was versprochen, was, nehmen wir Dein Beispiel - also VW, von Anfang an gar nicht liefern wollte ("konnte" schon, wie die Nachrüstung beweist).
Es gibt keinen Grund erst ein Gesetz zu erlassen und sich dann nicht daran zu halten oder ohne gesetzliche Legitimierung Ausnahmen gelten zu lassen.
Immerhin hätte man der gleichen "Begründung" auch die Nichtbestrafung abertausender anderer Betrüger begründen können. Tatsächlich hatte auch ein Michael B. Mitarbeiter, die ihre Jobs verloren. Wo willst Du die Grenze ziehen? Ab 10, 100, 1.000 oder 10.000? Ab welcher Zahl von Beschäftigten gelten die Gesetze nicht mehr?
Auch dass es "alle" machen ist keine Ausrede. Immerhin steht neben der Glaubwürdigkeit von Dobrindt und Maas auch die der deutschen Industrie auf dem Spiel.
Denn im Ausland muss man jetzt glauben:
"Die Deutschen legalisieren den Betrug durch Fälschung von Testergebnissen und unwahre Angaben über Produkteigenschaften. "Made in Germany" steht also für "Lug und Betrug."
Und das trifft alle Inländer. Und es geht um die Jobs in der Exportindustrie überhaupt.
Zudem reicht es auch wenn ein einziger Hersteller nicht betrogen hat - und sei es ein ausländischer. Nur haben dessen Mitarbeiter auch ein rechtmäßig bestehendes Interesse an der Erhaltung und dem Schutz derer Arbeitsplätze. Außerdem haben die Betrüger nämlich auch gegen die Marktordnung, insbesondere den §§ 3 i.Z.m § 5 Abs. 1 Nr. 1, 3a UWG, verstoßen.