Ich begreife das nicht: trotz Abschwächung der Risiken, ist es immer noch nicht ganz sicher, andren sein WLAN zur Verfügung zu stellen (rechtlich meine ich jetzt, die IT-Sicherheit mal außen vor gelassen). Aber wenn jemand mit seiner Werbung Schadsoftware ausliefert, ist er kein "Störer"?
Nein, ein Straftäter.
Je nach Auslegung bzw. Umfang Verstöße gegen § 202a (Abfangen von Daten; Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft), § 202b (Ausspähen von Daten; Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Haft), § 303a (Datenveränderung; Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre) und § 303b (Computersabotage; Geldstrafe oder bis zu drei Jahre, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre).
WTF!
Genau. Ein wenig Nachdenken könnte bei dir nicht schaden, denn dass der Einsatz von Schadsoftware eine Sachbeschädigung darstellt, sollte sich eigentlich schon aus dem Begriff SCHADsoftware klar ergeben.
Aber keinen blassen Schimmer haben, nicht einmal das offensichtlich erkennen können und stattdessen lieber erstmal auf die ach-was beschissene Politik schimpfen …
WTF. Wutbürger, AfD-Wähler?