Ich begreife das nicht: trotz Abschwächung der Risiken, ist es immer noch nicht ganz sicher, andren sein WLAN zur Verfügung zu stellen (rechtlich meine ich jetzt, die IT-Sicherheit mal außen vor gelassen). Aber wenn jemand mit seiner Werbung Schadsoftware ausliefert, ist er kein "Störer"?
Nein, ein Straftäter.
Zivilrechtlich heißt das "Störer". Weil die zivile Rechtssprechung regelmäßig wegen der geringeren Beweisanforderungen, anderer Gerichtswahl und -besetzung und auch wegen der in vielen Fällen umgekehrten Beweislast keine Aussagen zur Strafbarkeit von Handlungen, Unterlassungen oder Äußerungen macht.
Ein wenig Nachdenken könnte bei dir nicht schaden, denn dass der Einsatz von Schadsoftware eine Sachbeschädigung darstellt, sollte sich eigentlich schon aus dem Begriff SCHADsoftware klar ergeben.
Äh. Nein. Daten werden von der Rechtssprechung zwar hin- und wieder wie Sachen behandelt - aber die §§ 202a, 302a, 303a unseres stark missachteten Strafgesetzbuches wurden eingeführt um eine Regelungslücke zu beseitigen. Eine Schädigung kann auch im Hinblick auf die Existenz, Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit von nichtdinglichen Rechtsobjekten (hier: Daten) bejaht werden.