Aloha ;)
Wenn es:
- eine besondere Schwere der Schuld gibt; darüber hinaus eine Unterscheidung zwischen
- Täter
- Mittäter
- Angestifteten oder gar
- zur Tat gezwungenen gibt und dem
- Anstifter sowie dem
- Rädelsführer
gibt, dann gibt es eben nicht nur einen Stufe von "Schuld" sondern man kann man auch die "Unschuld" statt in schwarz-weiß in Schattierungen sehen.
Nur weil du Schuld nach Schwere differenzieren kannst heißt das nicht, dass du auch Unschuld nach Schwere differenzieren kannst (und da Unschuld ja gerade das Fehlen von Schuld ist, ergäbe das auch wenig Sinn). Abgesehen davon bedingt die Wahl eines Arbeitgebers sicher keine Anders-Einschätzung auf einer Unschulds-Skala, wenn man deren Existenz einmal annehmen will.
Grüße,
RIDER