Der Grad der Tatbeteiligung im Falle einer Schuld wird durch die Schwere der Schuld beschrieben, nicht durch die Schuld an sich, und der Grad der Tatbeteiligung ohne Schuld ist strafrechtlich nicht relevant, sodass dafür (zurecht) kein Begriff besteht.
Wir diskutieren aber keinen juristischen Fakt sondern die Frage, warum VW-Arbeiter, die unschuldig seien, durch den möglichen Wegfall derer Arbeitsplätze bestraft werden. In der Diskussion über moralische Fragen verschieben sich auch die Begrifflichkeiten. Zu dem habe ich den "unschuldigen" (aber partizipierenden) VW-Arbeiter nicht in die Diskussion eingeführt.
Im Übrigen: Auch die §§ 13 ff (bis § 37) StGB sehen Schuld und Unschuld (hier im Sinne von "strafbar") nicht schwarz-weiß. Die StPO kennt dann noch ein paar nette "Issnichsoschlimms".