Im Gegenteil, ich liefere sogar eine Definition für den Begriff Schuld:
"Vorwerfbarkeit vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens"
Da, wo Du
her hast steht aber auch:
"Heute herrschend ist der von Reinhard Frank begründete[1] normative Schuldbegriff, wonach Schuld die Vorwerfbarkeit vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens bedeutet."
wonach eben doch eine Abstufung möglich ist. Und es findet sich dort auch:
"Von Laien wird Schuld regelmäßig mit Kausalität oder Vorsatz vermengt oder verwechselt."
Und genau das findet statt, wenn Du davon ausgehst, dass Schuld bzw. Unschuld diskret, sogar boolean seien, also entweder in "schuldig" oder "unschuldig" zu unterscheiden sei und eine Abstufung oder gar ein Abwägen nicht stattfindet.