Nein. Da steht nichts zu einer Abstufung, ganz und gar nicht. Auch Vorwerfbarkeit ist boolean.
Äh. Nein. Die Vorwerfbarkeit kennt viele juristische Beschränkungen und Beschwerungen. Beispiele aus dem Gesetz für ein Abstufen der Vorwerfbarkeit sind Vorsatz, Kenntnis der Möglichkeit der Schädigung als Folge der begangenen Handlung (z.B. bei Körperverletzung), leichte bis schwerste Fahrlässigkeit, auch Fragen wie Alkoholgenuss oder andere Rauschzustände führen über eine Beschränkung der Vorwerfbarkeit zu einer Schuld- und Strafminderung (andererseits aber auch zu Auflagen bis hin zur Einweisung in die "Klapse" auf nicht fest bestimmte Dauer wenn der Täter eine Gefahr für sich oder andere darstellt.)
Daneben gibt es noch die "besondere Schwere der Schuld" bei deren Nichtfeststellung eine vorzeitige Freilassung nach Mord schon nach 15 Jahren möglich ist.
Die durchaus verbreitete und sinntragende Aussage findet sich auch bei Wikipedia:
Besondere Schuldschwere ist zu bejahen, wenn gegenüber vergleichbaren Taten ein deutlich höheres Maß an Schuld vorliegt – aufgrund der Tat (mehrfacher Mord, erbarmungslose Brutalität, höchst grausame bzw. qualvolle Behandlung des Opfers), der Motive (besondere Verwerflichkeit) oder der Täterpersönlichkeit (abartige sexuelle oder gewalttätige Neigungen). Allerdings ist zu beachten, dass es bis dato keinerlei gesetzliche Normierung des Begriffes „besondere Schwere der Schuld“ gibt.
Beachte auch das "deutlich höheres Maß an Schuld".
Dann gibt es strafverschärfend wirkende Steigerungen des Vorwurfs, wenn z.B. einige Delikte (bei denen der Waffengebrauch nicht unbedingt tattypisch ist und auch nicht stattfand) unter Mitführung von Waffen erfolgen (Diebstahl, Drogenhandel). Von einer besonderen und höheren Verwerflichkeit (damit auch Vorwerflichkeit) wird z.B. auch ausgegangen "wenn jemand aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient,"
Da wird nicht mal in der Juristerei schwarz-weiß oder boolean gedacht, geschweige denn im Sprachgebrauch.