Du drückst dich durch falsch Beispiele davor auf die eigentliche Frage zu kommen:
Wie willst du verhindern das dich jemand linkt, wenn dieser jemand den Link weder mit einer Wertung
versieht, noch diesen direkt in ein bestimmtes kriminelles Umfeld packt.
Andere Denkansatz (hatte ich heute schon mal gepostet):
Alle Links von
A nach X
B nach X
C nach X
D nach X
E nach X
F nach X
betreffen auch das Recht auf informelle Selbstbestimmung des X.
X kann IMO gegen "normale" Linker nichts unternehmen. Die rechtliche Begründung ist vergleichbar mit der Rechtsprechung zum "virtuellen Hausverbot". Auch eine GmbH kann Chater aus ihrem Chatroom nicht ausschließen, solange diese sich unterhalb der Beleidigungs-, Verleumdungs- etc. -grenze bewegen.
X kann sich jedoch IMHO dagegen wehren, daß sein Ruf durch einen Link auf seine HP beeinträchtigt wird.
Reales Beispiel:
Eine Hardcore-Site - nennen wir sie einmal "www.sex.com" - hat auf der Startseite die übliche Verzweigung:
Erwachsen = ENTER
Kind = Children watch.
In dem mir bekannt Fall war der Ausgang " Children watch" unmittelbar mit der HP einer Firma verbunden, die Kinder als Zielgruppe hat.
Der Link war sicher gut gemeint! Man konnte man jedoch den Eindruck gewinnen, daß die "Kinder-Firma" irgendetwas mit der Porno-Firma zu tun hat.
IMHO wäre dieser Link angreifbar.
Das obige Beispiel ist auch da ganz falsch, weil es ja von den Link AUF etwas kriminelles ausgeht.
Hier ist die Frage: Wie kann man einen Link von einer unliebsamen Seite verbieten, auch
wenn diese bei der Linksetzung sich an Recht und Gesetz hält.
s.o. Beispiel.
Ein Link der Firma LEGO auf die "Kinder-Firma" wäre sicher nicht angreifbar.
Ein Link der Porno-Firma A auf die HP der Porno-Firma B wäre sicher auch nicht angreifbar.
Sehe es nicht falsch, ich versteh es durchaus das man nicht möchte, das jeder
einen Link auf mich setzt, aber zum einen kann ich es nicht kontrollieren
Das ist eine ganz andere Frage - ebenso kann es Probleme mit der Durchsetzbarkeit bei ausländischen Link-Setzer geben.
(und wenn ich es versuchte, wäre hier der Manipulation und auch der Unterstellung falscher Tatsachen
durch Dritte Tür und Tor geöffnet), zum anderen hindere ich doch jemand dadurch an
der freien Meinungsäußerung, wie das obige Urteil ja doch genau sagt.
Wie gesagt: Ich gehe aber jetzt von einer Seite aus, die den Link NICHT in ein kriminelles Umfeld legt.
Ich möchte die Sache nicht auf ein "kriminelles Umfeld" reduzieren - s.o.
Das Umfeld kann aber durchaus subjektiv nicht angenehm sein.
Spätestens wenn der gesetzte Link ruf- und/oder geschäftsschädigen ist (was wiederum eine Beweisfrage wäre), hat man IMO Ansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth