Hallo Günter!
AG Hamburg-Bergedorf "Werbung für indizierte Schriften" (Az.: 411 - 247/99 - 7005 Js 196/98)
»» Der Angeklagte hat auf seiner Homepage verschiedene Schriften (hier Internetseiten), die von Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert worden waren, ohne Verlinkung aufgelistet. Der jeweilige Internet-User mußte, wenn er die (indizierten) Internetseiten besuchen wollte, die Adressen selbst eingeben oder kopieren.
»» Dies stellt nach Auffassung des Amtsgerichtes einen Verstoß gegen §§ 5, 21 GjS (Gesetz zur Verbreitung von jugendgefährdenden Schriften) dar. Die reine Auflistung der indizierten Internetseiten erfolgt ohne Genehmigung der Behörde und diente offensichtlich auch nicht als Warnung vor diesen Seiten.
... und genau das habe ich nicht gemacht.
Au weia! Da muss dir aber eine böse, böse Panne unterlaufen sein. Bestimmt nur in der Eile. Denn du hast vergessen zu Warnen und dich zu distanzieren: http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/78264.html
Da hast du ohne verlinkung aufgelistet und das ohne Genähmigung der Behörde. Wussten wir hier nicht, daß du ein Gutmensch bist, könnten einige auf die dumme Gedanken kommen: daß du da Werbung gemacht hast.
Aber eben, wir wissen, daß du nur Aufklärung betreibst für unser aller Wohl. Und wie nötig das ist, weiss du ja am besten. Also mach immer munter weiter. Eines Tages wird sich das gelohnt haben.
Grüße
Thomas