Chräcker Heller: Wer oder was ist das(!) Web?

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Hallo,

helfen Sie meinem Nichtwissen bitte auf die Sprünge. Wenn ich den Hintergrund des Urteils richtig verstanden habe, dann geht es darum, daß auch die nichtverlinkte Nennung der Bezugsquellen in einem nichtkritische Kontext dem Aufruf zum beschaffen dieser "Produkte" (Schriften) gleichkommt. vulgo: Verbreitung jugendgefährderter Schriften.

Wie weit kann man das führen? Würde auf einer eindeutigen "Nazi"-Seite keine Adresse, sondern nur die Titel der Schriften stehen, sinngemäß "Leute, lest den Leuchterreport" wäre das nach meiner Bescheidenen Meinung auch eine Förderung zur Verbreitung von jugendgefährdeten Schriften.

und das wiederrum bedeutet, das der Satz auf einer Homepage: "Leute, benutzt den FTP-Explorer" ebenfals ein Aufruf zur Verbreitung dieses Programmes ist. Die vier Möglichkeiten:

  1. verlinkter Name ftp-Explorer
  2. unverlinkter Name ftp-Explorer
  3. "annonyme" Nennung (holt Euch dieses programm von dieser Firma)
  4. einfache namentliche Auflistung ohne Link

sind dann meiner bescheidenen Meinung alle der Verbreitung dieses Programmes förderlich. Die Unterschiede sind nur, das dem Besucher der Seite unterschiedliche Aktionen zugemutet werden. Einmal muß er nur klicken, damit der Browser die Adresse automatisch in die Adressleiste einträgt und auf den Weg bringt, einmal muß der Besucher selber tippen, einmal muß er sich die Adresse selber besorgen. Der Effekt (auch für Ihre Mandantin) ist der gleiche. Das ungeliebte Umsatzschädingende Programm wird beworben. Wo ist jetzt der Unterschied? (keine Rethorische Frage, ehrlich....)

Chr. Heller