Günter Frhr. v. Gravenreuth: Abmahnung wegen Meta-Tags

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Abmahnung wegen Meta-Tags

Günter Frhr. v. Gravenreuth
  • recht
  1. 0
    Matti Mäkitalo
    1. 0

      Ich bin zumindest nicht gewillt mit meinem guten Namen Reklame für d i e s e n

      Günter Frhr. v. Gravenreuth
      1. 0

        Ich bin zumindest nicht gewillt mit meinem guten Namen Reklame für d i

        Martin Speiser
        1. 0
          Günter Frhr. v. Gravenreuth
          1. 0
            Peter Horn
            1. 0
              Günter Frhr. v. Gravenreuth
              1. 0
                Jens
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            Martin Speiser
            1. 0

              Ich bin zumindest nicht gewillt mit meinem guten Namen Reklame für d i

              Günter Frhr. v. Gravenreuth
              1. 0
                Martin Speiser
          3. 0
            Abmahnopfer
            1. 0
              Günter Frhr. v. Gravenreuth
              1. 0
                Martin Speiser
                1. 0
                  Wolfgang Wiese
          4. 0
            Jens Müller
            1. 0
              Günter Frhr. v. Gravenreuth
              1. 0
                Albert Feller
              2. 0
                Thomas J.S.
      2. 0

        Wo bleibt der "gesunde Menschenverstand" ?

        pehajo
      3. 0

        der Name und sein Träger

        Thomas J.S.
        • richtigstellung
      4. 0

        Ich bin zumindest nicht gewillt mit meinem guten Namen Reklame für d i e s e n

        Swen
      5. 0

        Ich bin zumindest nicht gewillt mit meinem guten Namen Reklame für d i

        Mahatma Fatal Error
  2. 0

    Achtung: CROSSPOSTING

    Wolfgang Wiese
    1. 0
      Günter Frhr. v. Gravenreuth
      1. 0
        Wolfgang Wiese
      2. 0
        ThomasP
  3. 0
    Linksetzer
  4. 0
    Götz
  5. 0
    AdvoGraf-Team
  6. 0

    Wann ist META-Tag?

    Duemmster Anzunehmender User
    • sonstiges
    1. 0
      Früh-Dau
  7. 0

    abschreckendes Beispiel

    noname is everywhere
  8. 0
    Eckard

Gravenreuth schrieb:

Wegen der illegalen Meta-Tags (= mein Name in min. 164 Dateien, z.B. auch beim Ehrenmitglied Münz als Keyword; vgl. Posting von letzter Woche bei de.soc.recht.datennetze) wurde der  FFL e.V. heute von mir (und auch noch anderweitig) abgemahnt. Mal sehen  wie sie reagieren - ob es eine neue Spendensammlung gibt (oder ob das Ehrenmitglied Herr Münz von seinen Spenden was abgibt).

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de

  1. Gravenreuth schrieb:

    Matti antwortet:

    »»  Wegen der illegalen Meta-Tags (= mein Name in min. 164 Dateien, z.B. auch beim Ehrenmitglied Münz als Keyword; vgl. Posting von letzter Woche bei de.soc.recht.datennetze) wurde der  FFL e.V. heute von mir (und auch noch anderweitig) abgemahnt.

    Was soll das denn nun wieder. Ihr Name ist doch nur allgemeine Inhaltsbeschreibung. Wenn ich in meine Meta-Tags Gravenreuth reinscheibe, dann doch nur, weil es etwas mit ihnen zu tun hat.
    Wann lernen sie denn endlich, das das Web auch nur aus Menschen besteht?

    Tschö Matti
    *der_jetzt_auch_immer_in_der_dritten_Person_von_sich_schreibt*

    1. Gravenreuth schrieb:
      Matti antwortet:

      »»  Wegen der illegalen Meta-Tags (= mein Name in min. 164 Dateien, z.B. auch beim Ehrenmitglied Münz als Keyword; vgl. Posting von letzter Woche bei de.soc.recht.datennetze) wurde der  FFL e.V. heute von mir (und auch noch anderweitig) abgemahnt.

      Was soll das denn nun wieder. Ihr Name ist doch nur allgemeine Inhaltsbeschreibung.

      Für das Ehrenmitglied Herrn Münz?

      vgl.:
      LG Mannheim "ARWIS" (Az: 7 O 291/97); MMR 1998, 217; CR 1998, 306
      Der Inhaber einer Homepage haftet dafür, daß Suchmaschinen, das für den Anwender nicht sichtbare Suchwort "ARWIS" finden und in Marken-recht verletzender Weise auf die Seite verweisen.
      Urteil vom 01. August 1997

      LG Frankfurt "diaprog" (Az.: 3/11 O 98/99)
      Selbst wenn der streitige Begriff auf der gefundenen Seite oder in den Meta-Tags im Quellcode überhaupt nicht erscheint, stellt das Auffinden einer Seite durch das Eingeben eines markenrechtlich geschützten Begriffes als Suchwort bei einer Suchmaschine eine Markenverletzung dar.
      Urteil vom 14. Dezember 1999 (Volltext)

      LG Hamburg "Meta-Tags" (Az: 315 O 258/99); MMR 2000,46; NJW-CoR 1999,499 (nur LS); CR 2000,121
      Bei der Bezeichnung der Klägerin als "Galerie d'Histoire" handelt es sich um eine Unternehmenskennzeichnung. Diese hat der Beklagte verletzt, indem er die sog. Meta-Tags auf seiner Website gesetzt hat. Die Bezeichnung der Klägerin ist hinreichend kennzeichnungs-kräftig, zumal bei der in § 5 MarkenG geschützten geschäftlichen Bezeichnung eher geringere Anforderungen zu stellen sind, als bei § 14 MarkenG. Zwar ist angesichts der Branche , in der die Klägerin
      tätig wird, die Bezeichnung "Galerie d`Histoire" auch beschreibend, aber noch hinreichend originell. Der Beklagte benutzt dabei jeweils Teile der geschützten Unternehmensbezeichnung für seine Meta-Tags, was zu Verwechslungen führen kann, da sich die User auf einer Web-site der Klägerin wähnen. Dies gilt um so mehr, als zwischen den Parteien praktisch Branchenidentität besteht. Jedenfalls ist eine mittelbare Verwechslungsgefahr naheliegend, da für den Internet-Benutzer die Annahme, zwischen beiden Geschäften bestehe eine Ver-bindung und/oder Kooperation, naheliegend erscheint.
      Dies gilt um so mehr, als der Kläger selbst im Internet nicht vertreten ist. Letzteres führt im übrigen nicht dazu, daß die Parteien auf verschiedenen Märkten tätig sind, denn die ange-sprochenen Verkehrskreise, nämlich die Interessenten antiker Militaria, sind identisch.
      Beschluss vom 13. September 1999

      Warum sollen diese Rechtsgedanken nicht auch auf §§ 12,1004 BGB anwendbar sein. Ich bin zumindest nicht gewillt mit meinem guten Namen Reklame für  d i e s e n    Verein zu machen!

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth  
      Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

      1. Warum sollen diese Rechtsgedanken nicht auch auf §§ 12,1004 BGB anwendbar sein. Ich bin zumindest nicht gewillt mit meinem guten Namen Reklame für  d i e s e n    Verein zu machen!

        Erstens haben Sie keinen guten Namen, zweitens sind Sie durch Ihre Tätigkeiten eine Person des öffentlichen Lebens, und Drittens ist Ihr Name keine Marke. Jedenfalls nicht eine, die sich in Ihrem Besitz befindet.

        Und jetzt <javascript:self.close();>

        Mit äusserst vorzüglicher Hochachtung
        Martin Speiser

        1. Warum sollen diese Rechtsgedanken nicht auch auf §§ 12,1004 BGB anwendbar sein. Ich bin zumindest nicht gewillt mit meinem guten Namen Reklame für  d i e s e n    Verein zu machen!

          Erstens haben Sie keinen guten Namen,

          Meine Mandanten sind mir sehr zufrieden - und nur das zählt für mich!

          zweitens sind Sie durch Ihre Tätigkeiten eine Person des öffentlichen Lebens,

          Selbst wenn dem so wäre, ergibt sich hieraus kein Recht zu einem systematisch gesetzten Keyword.

          und Drittens ist Ihr Name keine Marke.

          Stimmt - und?
          §§ 12,1004 BGB sind eine nach der Rechtsprechung ausreichende Anspruchsgrundlage - und nur das zählt für mich!

          vgl.

          OLG Köln ".../alsdorf.de" (Az.: 13 W 1/99); MMR 1999,536
          Domains sind namensähnliche Kennzeichen (§ 12 BGB). Unter dem Gesichtspunkt der Identitäts- oder Zuordnungsverwirrung (BGH NJW 1997,2687) ist auch der Gebrauch als Second-Level-Domain unzuläs-sig.
          Der Antrag auf Prozeßkostenhilfe wird deshalb verweigert, weil seine Rechtsverteidigung keine Aussicht auf Erfolg verspricht (§ 114 ZPO).
          Einstweilige Verfügung; Beschluß vom 18.01.1999

          LG Ansbach "ansbach.de" (NJW 1997, 2688)
          Die Domain "ansbach.de" darf nur die Stadt Ansbach benutzen, weil der Begriff "Ansbach" eindeutig auf die Gebietskörperschaft hin-weist. Internet-Benutzer erwarten unter einer Domain nicht nur die Informationen über Ansbach, sondern Informationen von der Stadt Ansbach.
          Urteil vom 05. März 1997

          OLG Karlsruhe "badwildbad.com" (Az.: 6 U 62/99) MMR 1999, 604; NJW-CoR 199, 498 (Nur LS); CR 1999, 783; JurPC Web. Dok. 40/2000)
          Die Klägerin genießt Namensschutz für die Bezeichnung "B.....".
          Sie ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die gemäß § 5 Abs. 1 GO zur Führung eines eigenen Namens berechtigt ist. § 12 BGB gewährleistet auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts den Schutz ihres Namens (BGHZ 124, 173, 178). In Hinblick auf die abweichende Auffassung des Beklagten weist der Senat darauf hin, daß dieser Schutz nicht von der Beantwortung der Frage abhängt, ob für die Internet-Domain "b.... .com" (oder "b... .de") namensrechtlicher Schutz beansprucht werden könnte.
          Um einen derartigen Schutz geht es im Streitfall nicht. Der Beklag-te weist selbst darauf hin, daß die Klägerin eine eigene Domain nicht angemeldet hat. Entscheidend ist mithin allein, ob in der Verwendung der beanstandeten Domain durch den Beklagten ein Ein-griff in das Namensrecht der Klägerin liegt. Das ist zu bejahen."
          Urteil vom 09. Juni 1999

          LG Hamburg "fehrmann.de" (Az: 322 O 218/97) Einstweilige Verfügung; Beschluß vom 27. Mai 1997

          LG Mannheim "heidelberg.de" (Az: 7 O 60/96); CR 1996, 353; GRUR 1997, 377; NJW 1996,2736
          Die Klägerin kann gemäß § 12 BGB verlangen, daß die weitere Benu-tzung der Adresse "heidelberg.de" unterlassen wird, da ein nicht unerheblicher Teil der Internet-Benutzer die Domain mit der Kläg-erin in Verbindung bringt.
          Urteil vom 08. März 1996

          OLG Köln "herzogenrath.de" (Az.: 13 W 48/98); NJW-RR 1999,622; CR 1999,385)
          Domains sind namensähnliche Kennzeichen. Es kann letztlich offen bleiben, ob bereits in der Registrierung einer Domain eine Namens-anmaßung im Sinne des § 12 BGB liegt, da der Beklagte in zuord-nungsverwirrender Weise Gebrauch von der Domain "herzogenrath.de" macht. Das der Beklagte auf der bei Aufruf seiner Domain erschein-enden Seite auch einen Hyperlink zur Stadtverwaltung "herzogen-rath" anbietet, ändert nichts an der schon in der isolierten Benutzung des Namens der Klägerin für seine eigene Website liegende
          Anmaßung. Der Antrag auf Prozeßkostenhilfe wird deshalb verweigert, weil seine Rechtsverteidigung keine Aussicht auf Erfolg verspricht (§ 114 ZPO).
          Einstweilige Verfügung; Beschluß vom 18.12.1998

          LG Duisburg "kamp-lintfort.cty.de" (Az. 8 O 219/99)
          Wird die Zeichenfolge "kamp-lintfort" als Domainlevel in einem Domainnamen mit der Bezeichnung "kamp-lintfort.cty.de" verwendet, ist darin eine Verletzung des Namensrechts im Sinne des § 12 BGB einer gleichnamigen Stadt zu sehen, wenn dem Verwender kein be-sonderes Nutzungsrecht oder eine Erlaubnis zusteht.
          Die Verwechselungsgefahr wird nicht durch den Einwand ausgeschlos-sen, daß Dritte einen Gegenstand nicht unter der betreffenden Domain gesucht hätten.
          Urteil vom 02.12.1999

          In    a l l e n    Fällen hatten die betroffenen Gemeinden "nur" Ansprüche aus §§ 12,1004 BGB und haben gewonnen!

          Mal sehen, was das LG München I zu FFL sagt (sofern nicht vorher eine Unterlassungserklärung kommt).

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr. v. Gravenreuth

          1. Herr Gravenreuth

            Sie können so viel zitieren wie sie wollen. Das Internet ist anders als sie, und es ist größer und stärker.

            mfg
            Peter Horn

            1. Herr Gravenreuth

              Sie können so viel zitieren wie sie wollen. Das Internet ist anders als sie,

              Stimmt!

              und es ist größer und stärker.

              Wieviel PS?
              ;-))

              Ist es auch stärker als die Gerichte?

              Mit freundlichen Grüßen

              Günter Frhr. v. Gravenreuth

              1. Ist es auch stärker als die Gerichte?

                Wie hatte bereits jemand in diesem Forum (sinngemäß) geschrieben... "Das Internet wurde dafür konzipiert Atomkriege zu überstehen. An der (deutschen) Rechtssprechung wird es untergehen."

                Amen ((c)? (r)? tm? :))

                Gruß
                Jens

          2. Meine Mandanten sind mir sehr zufrieden - und nur das zählt für mich!

            Ja und? Ich habe nicht bestritten, dass Sie sich einen Namen gemacht haben. Aber halt keinen guten.

            Selbst wenn dem so wäre, ergibt sich hieraus kein Recht zu einem systematisch gesetzten Keyword.

            Und warum nicht? Sie haben ja auch kein Recht am eigenen Bild mehr als öffentliche Person.

            Stimmt - und?
            §§ 12,1004 BGB sind eine nach der Rechtsprechung ausreichende Anspruchsgrundlage - und nur das zählt für mich!

            Gibt's nen Link, wo man das Gesetz nachlesen kann? Die von Ihnen zitierten Urteile haben ja alle etwas mit Domains zu tun, nicht mit Keywords. Die übliche Nebelwerferei von Ihnen.

            Mit äusserst vorzüglicher Hochachtung

            Martin Speiser

            PS: An alle anderen: muss man eigentlich immer auf die Unterschiede zwischen den von FvG zitierten Urteilen und dem anstehenden Sachverhalt hinweisen? Ich denke, dass doch mittlerweile jeder den Unterschied sieht.

            1. Hallo,

              Und warum nicht? Sie haben ja auch kein Recht am eigenen Bild mehr als öffentliche Person.

              in dieser Form auch falsch!

              Stimmt - und?
              §§ 12,1004 BGB sind eine nach der Rechtsprechung ausreichende Anspruchsgrundlage - und nur das zählt für mich!

              Gibt's nen Link, wo man das Gesetz nachlesen kann?

              Man nehmen eine Suchmaschine und gebe ein ....

              Die von Ihnen zitierten Urteile haben ja alle etwas mit Domains zu tun, nicht mit Keywords.

              Ok; vergleichbare Urteile zu Meta-Tags:

              (Aber jetzt bitte nicht vergessen a) = Namensrechte + b) Rechtsprechung zu Meta-Tags   g e m e i n s a m   beurteilen!)

              LG Mannheim "ARWIS" (Az: 7 O 291/97); MMR 1998, 217; CR 1998, 306
              Der Inhaber einer Homepage haftet dafür, daß Suchmaschinen, das für den Anwender nicht sichtbare Suchwort "ARWIS" finden und in Marken-recht verletzender Weise auf die Seite verweisen.
              Urteil vom 01. August 1997

              Vgl. LG Hamburg "Galerie d'Histoire" (Az.: 315 O 258/99); NJW-CoR 1999,499 (nur LS); CR 2000,121
              LG Frankfurt "diaprog" (Az.: 3/11 O 98/99)
              Selbst wenn der streitige Begriff auf der gefundenen Seite oder in den Meta-Tags im Quellcode überhaupt nicht erscheint, stellt das Auffinden einer Seite durch das Eingeben eines markenrechtlich geschützten Begriffes als Suchwort bei einer Suchmaschine eine Markenverletzung dar.
              Urteil vom 14. Dezember 1999

              LG Hamburg "Meta-Tags" (Az: 315 O 258/99); MMR 2000,46; NJW-CoR 1999,499 (nur LS); CR 2000,121
              Bei der Bezeichnung der Klägerin als "Galerie d'Histoire" handelt es sich um eine Unternehmenskennzeichnung. Diese hat der Beklagte verletzt, indem er die sog. Meta-Tags auf seiner Website gesetzt hat. Die Bezeichnung der Klägerin ist hinreichend kennzeichnungs-kräftig, zumal bei der in § 5 MarkenG geschützten geschäftlichen Bezeichnung eher geringere Anforderungen zu stellen sind, als bei § 14 MarkenG. Zwar ist angesichts der Branche , in der die Klägerin
              tätig wird, die Bezeichnung "Galerie d`Histoire" auch beschreibend, aber noch hinreichend originell. Der Beklagte benutzt dabei jeweils Teile der geschützten Unternehmensbezeichnung für seine Meta-Tags, was zu Verwechslungen führen kann, da sich die User auf einer Web-site der Klägerin wähnen. Dies gilt um so mehr, als zwischen den Parteien praktisch Branchenidentität besteht. Jedenfalls ist eine mittelbare Verwechslungsgefahr naheliegend, da für den Internet-Benutzer die Annahme, zwischen beiden Geschäften bestehe eine Ver-bindung und/oder Kooperation, naheliegend erscheint.
              Dies gilt um so mehr, als der Kläger selbst im Internet nicht vertreten ist. Letzteres führt im übrigen nicht dazu, daß die Parteien auf verschiedenen Märkten tätig sind, denn die ange-sprochenen Verkehrskreise, nämlich die Interessenten antiker Militaria, sind identisch.
              Beschluss vom 13. September 1999

              Mit freundlichen Grüßen

              Günter Frhr. v. Gravenreuth

              1. (Aber jetzt bitte nicht vergessen a) = Namensrechte + b) Rechtsprechung zu Meta-Tags   g e m e i n s a m   beurteilen!)

                NO - sind zwei verschiedene Dinge.

                LG Mannheim "ARWIS" (Az: 7 O 291/97); MMR 1998, 217; CR 1998, 306

                Arwis = Marke, keine Name einer Person des öffentlichen Lebens.

                LG Frankfurt "diaprog" (Az.: 3/11 O 98/99)

                diaprog = Marke, keine Name einer Person des öffentlichen Lebens.

                LG Hamburg "Meta-Tags" (Az: 315 O 258/99); MMR 2000,46; NJW-CoR 1999,499 (nur LS); CR 2000,121

                Galerie d'Histoire = Marke, keine Name einer Person des öffentlichen Lebens.

                Ich hoffe, mit dem Imitieren Ihres üblichen Stils Ihnen das Verständnis und damit die Unterscheidung leichter gemacht zu haben und verbleibe

                mit äusserst vorzüglicher Hochachtung

                Martin Speiser

          3. Warum sollen diese Rechtsgedanken nicht auch auf §§ 12,1004 BGB anwendbar sein. Ich bin zumindest nicht gewillt mit meinem guten Namen Reklame für  d i e s e n    Verein zu machen!

            Wenn man sich die Referer in ihrer Statistik so ansieht ist es ja wohl eher umgekehrt. Vieleicht sollten sie sich einmal erklären lassen was die vielen Zahlen in ihrer Statistik alles bedeuten.

            Normalerweise gibt es für einen Klick zwischen 0.50 und 2.50 DEM
            so gesehen sparen sie durch den ffl ja ganz schön was ein.

            Erstens haben Sie keinen guten Namen,
            zweitens sind Sie durch Ihre Tätigkeiten eine Person des öffentlichen Lebens,

            Selbst wenn dem so wäre, ergibt sich hieraus kein Recht zu einem systematisch gesetzten Keyword.

            Was ist Systematik an einem Keyword, das in jeder Seite steht?

            und Drittens ist Ihr Name keine Marke.

            Stimmt - und?
            §§ 12,1004 BGB sind eine nach der Rechtsprechung ausreichende Anspruchsgrundlage - und nur das zählt für mich!

            vgl.

            OLG Köln ".../alsdorf.de" (Az.: 13 W 1/99); MMR 1999,536
            LG Ansbach "ansbach.de" (NJW 1997, 2688)
            OLG Karlsruhe "badwildbad.com" (Az.: 6 U 62/99) MMR 1999, 604; > LG Hamburg "fehrmann.de" (Az: 322 O 218/97) Einstweilige Verfügung; > LG Mannheim "heidelberg.de" (Az: 7 O 60/96); CR 1996, 353; GRUR 1997, 377; NJW 1996,2736
            OLG Köln "herzogenrath.de" (Az.: 13 W 48/98); NJW-RR 1999,622; CR > LG Duisburg "kamp-lintfort.cty.de" (Az. 8 O 219/99)

            Sind sie jett auch schon eine Gebietskörperschaft?
            Haben sie sich bei den Usenet Troll angesteckt?

            Mal sehen, was das LG München I zu FFL sagt (sofern nicht vorher eine Unterlassungserklärung kommt).

            Wunschdenken.

            1. Hallo,

              »

              Sind sie jett auch schon eine Gebietskörperschaft?

              Habe ich nicht behauptet! Ich habe nur daraufhingeweisen, dass all diese Gemeinden auch "nur" mit ihrem Name (= §§ 12,1004 BGB) gewonnen haben. Wo ist der Unterscheid im  r e i n e n    Namensrecht?

              Mal sehen, was das LG München I zu FFL sagt (sofern nicht vorher eine Unterlassungserklärung kommt).

              Wunschdenken.

              Abwarten (nach der zitierten Rechtsprechung).

              Mit freundlichen Grüßen

              Günter Frhr. v. Gravenreuth

              1. Wo ist der Unterscheid im  r e i n e n    Namensrecht?

                *seufz* Gemeinden sind keine natürlichen Personen.

                1. Wo ist der Unterscheid im  r e i n e n    Namensrecht?

                  *seufz* Gemeinden sind keine natürlichen Personen.

                  Lasst ihn - vielleicht mahnt er dann auch noch das Gericht ab :))

                  "Gravenreuth ist nicht gleich Gravenreuth"
                  "Link ist nicht gleich Link"
                  "Anwalt ist nicht gleich Anwalt"
                  "Interneterfahrung ist nicht gleich Interneterfahrung"
                  "Selbstverherrlichung ist nicht gleich Selbstverherrlichung"

                  Ciao,
                    Wolfgang

          4. Herr Gravenreuth,
            können Sie doch mal etwas mit eigenen Worten ausdrücken?

            Sie zittieren hier ständig nur Urteile. Währe es in den mal möglich Das Sie mal selber in Verständlichen Worten aufklären, anstatt aus zusammen geschnipzelten Urteilen ein Posting zusammen zu basteln. (IMHO muss es dafür einen Baukasten geben.) Ich und andere, denke ich, haben keine Zeit um vor dem Erstellen von Seiten noch ein Jura Studim abzuschliessen.

            SELF bedeutet doch selbst , seblst machen, also warum nicht selber Schreiben und die Lego Steine mal ohne Bauplan zusammen setzten?

            jens müller

            1. Hallo,

              können Sie doch mal etwas mit eigenen Worten ausdrücken?

              Ich versuche es:
              FFL lockt User auf seine HP indem sie meinen guten Namen als Keywort auf mindesten 164 Seiten einsetzen.

              Mit freundlichen Grüßen

              Günter Frhr. v. Gravenreuth

              1. Hallo,

                Ich meine jetzt mal:

                Erst postest _er_ hier unsinniges zeug und macht sich unbeliebt, jetzt will er auch noch Meta-tag-abmahnungen machen.

                Frage an _ihn_:

                Gibt es noch was anderes was dir Spass macht ausser Leute zu ärgern???

                aaa

                Albert

              2. Hallo Günter!

                Ich versuche es:
                FFL lockt User auf seine HP indem sie meinen guten Namen als Keywort auf mindesten 164 Seiten einsetzen.

                Du hast mehr als 760 Links auf Seiten von FFL gesetzt in den News Groups und hier im Forum.

                Wenn sie für jeden Link den du gesetzt hast, eine Abmahnung schreiben Würden, weil du den guten Namen von FFL für Werbung für deine Person benützt hast, könnte dich das einiges an Busgeld kosten.

                Grüße
                Thomas

                PS: ich kan mir nicht vorstellen, daß du es nett finden würdest in der Zukunf mit "liebe Gemeinde Gravenreuth" angesprochen zu werden, deshalb ist die Frage warum du Urteile von Gemeinden angibst?

      2. Hallo,

        LG Frankfurt "diaprog" (Az.: 3/11 O 98/99)
        Selbst wenn der streitige Begriff auf der gefundenen Seite oder in den Meta-Tags
        im Quellcode überhaupt nicht erscheint, stellt das Auffinden einer Seite durch das
        Eingeben eines markenrechtlich geschützten Begriffes als Suchwort bei einer Suchmaschine
        eine Markenverletzung dar.
        Urteil vom 14. Dezember 1999 (Volltext)

        Was kann der Seitenbetreiber dafuer, wenn die Suchmaschine falsche Treffer ausgibt?

        *kopfschuettel*

        Gruesse
        pehajo

      3. Hallo Günter!

        Die Angesprochen Urteile sind laut deiner eignen Aangaben in frühren Postings sowohl hier wie in etwa 3 Newsgroups: Markenverletzungen.

        Es existiert kein Eintrag, der es bestätigt, das "Gravenreuth" eine Marke währe und auf dem Namen hast du keine Exclusivrecht, denn du bist nicht der alleinige Träger dieses Namens.

        Und daß ein Name als Domain nicht dem Gehört der ihn Trägt hat schon die Firma Krupp und seine Anwälte beweisen. Gerne sind diese bereit sich von dir klagen lassen, weil du auf einmal meinst ein Name gehöre dem der ihn trägt. Herr Krupp ist gewiss dankbar dir für deinen Einsatz.

        Ob ein Name "gut"ist oder nicht bestimmt nicht derjenige der ihn Trägt, sonder die allgmeinen gesellscahftliche Haltung dem Namen gegenüber. Diese ändert sich von Zeit zu Zeit. Woher willst du wissen ob dein Namen gut ist, wenn nicht aus der Reaktionen, die zurückkommen. Ob und wie du diese Reaktionen wahrnimmst ist natürlich eine andere Frage.

        Übrigbleibt nur eine Frage:
        Warum erwecken deine Postings das Gefühl, daß du deinen Auftrag von Symicron für persönliche Zwecke missbrauchst?

        Grüße
        Thomas

      4. Moin

        Ich bin zumindest nicht gewillt mit meinem guten Namen Reklame für  d i e s e n    Verein zu machen!

        Mir kommen die Tränen. Wenn du das ernst meinst, dann mach‚ eine Mailingliste auf und/oder meide künftig das WWW. Richter sind eh zuverlässigere Zuhörer, die dürfen nämlich von Rechts wegen kein Killfile im Gehörgang haben (allenfalls mal gelegentlich ein Nickerchen machen :-) )

        So habe ich das gern, das WWWW und die daraus resultierende Aufmerksamkeit in vollen Zügen geniessen und dann darüber lamentieren, wenn in Suchmachinen der eigene Name auftauchen könnte. Oder ob auch das lamentieren zur Personality-show dazu gehört?

        Was habe ich neulich über Andy Warhol gelesen? Der wollte immer so gern Geld von den Zeitungen/Fernsehsendern haben, wenn sie über ihn in den Nachrichten berichteten. Schließlich produziere er ja die Meldungen, mit denen sie ihr Geld verdienten. Dürfen wir das beim Namen Gravenreuth auch bald erwarten?

        Viele Grüße

        Swen

      5. Hallo

        Seit wann haben Sie (zumindest in Internetkreisen) einen guten Namen?
        Wäre mir neu!

        Gruß
        Mahatma

  2. Hi,

    und wieder ein CROSSPOSTING.
    Der Thread wurde 17 Minuten vor dieser in de.soc.recht.datennetze begonnen.

    Bitte auf de.soc.recht.datennetze weiterdiskutieren...

    Ciao,
      Wolfgang

    P.S.: Der FFL waere IMHO beraten eine Anzeige zu stellen,
    wegen Erschleichung von Daten und dem Oeffentlichmachen von
    Zugangsdaten. Siehe Archiv.

    1. Hi,

      und wieder ein CROSSPOSTING.
      Der Thread wurde 17 Minuten vor dieser in de.soc.recht.datennetze begonnen.

      Mit einem weitgehend anderem Inhalt - der ganze Bezug zu Herrn Münz fehlt.

      P.S.: Der FFL waere IMHO beraten eine Anzeige zu stellen,
      wegen Erschleichung von Daten und dem Oeffentlichmachen von
      Zugangsdaten.

      a) Würde nur den Herrn Liebwein treffen und
      b) wo hat Madame Hering die nicht über eine andere Seite verlinkte http://www.gravenreuth.de/statistik her? (= Glashäuser + große Steine!).

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth  
      Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

      1. Hi,

        und wieder ein CROSSPOSTING.
        Der Thread wurde 17 Minuten vor dieser in de.soc.recht.datennetze begonnen.

        Mit einem weitgehend anderem Inhalt - der ganze Bezug zu Herrn Münz fehlt.

        Stimmt, mit einen etwas anderen Text :)
        Inhaltlich (gemaess Deutschunterricht) ists abewr gleich.

        P.S.: Der FFL waere IMHO beraten eine Anzeige zu stellen,
        wegen Erschleichung von Daten und dem Oeffentlichmachen von
        Zugangsdaten.

        a) Würde nur den Herrn Liebwein treffen und

        Aha? Schonmal was mit Mitstoererhaftung gehoert?  :))

        b) wo hat Madame Hering die nicht über eine andere Seite verlinkte http://www.gravenreuth.de/statistik her? (= Glashäuser + große Steine!).

        Den Link hast du selbst gepostet. Siehe Archiv.
        Erst denken, dann schreiben :)    Du bist kein Politiker
        und wir keine die an Politiker glauben.

        Ciao,
          Wolfgang

      2. Hi!

        Mich wundert nur, warum auf Position 4 bzw. 6 der http://www.gravenreuth.de/statistik/usage_200009.html#TOPSEARCH nacktfoto(s) stehen.
        Hat das vielleicht etwas mit <108573> zu tun? ;-)

        Gruß
        Thomas

  3. »»  wurde der  FFL e.V. heute von mir (und auch noch anderweitig)

    http://www.dollar.de

  4. Hallo FvG,

    Gravenreuth schrieb:

    nun wollen sie sich schon mit solchen wie Cäsar vergleichen ... naja, der hatte am Schluß ne handvoll Messer im rücken ... ;-)

    »»  Wegen der illegalen Meta-Tags

    *lol* ... sie wissen doch wahrscheinlich nichtmal, was ein META-Tag ist ... und was ist bitte ein illegaler META-Tag? ... Sie sollten erstmal kapieren, wovon sie eigentlich reden!

    Tut mir wikrlich Leid, aber _Sie_ meinen hier, man solle Ihren "guten" (dazu sag ich jetzt lieber nix!) Namen nicht für sowas mißbrauchen ... dann mißbrauchen _Sie_ doch bitte dieses Forum nicht, um irgendwelche unsinnigen Halbwahrheiten zu verbreiten!

    !!! Keiner zwingt _SIE_ _hier_ zu posten !!!

    Ich habe hier zwar nicht das Recht, irgendjemandem ans Bein zu pinkeln oder ihm gar einen Forumsurlaub (manchmal vielleicht besser für immer ... oder zumimndest für lange ...) nahezulegen ... aber ich muß sagen, daß sie sich spätestens mit diesem thread selbst disqualifiziert haben!

    Wenn _Sie_ mit "diesem Verein" nix zu tun haben wollen, dann gehen Sie bitte ... wie gesagt, ich hab niemanden hier einen Abschied nahezulegen, aber sie widersprechen sich doch selber.
    Zum einen sagen sie, sie wollen nicht, daß man ihren "guten" Namen "mißbraucht" ... zum anderen überschwemmen Sie dieses Forum mit selbstverherrlichenden Müllpostings wie kein anderer!

    MfG
    Götz

    btw: wenn sie im Achiv schauen werden sie sehen, daß ich vor ein paar Wchen noch ein bißchen was von Ihnen gehalten habe ... doch jetzt reichts auch mir!
    Ich kann Ihre "dummen" Zitate von irgendwelchen mehr oder weniger Irrelevanten Urteilen nicht mehr sehen ... und wenn hier einer seinen Namen "mißbraucht" und sich damit unbeliebt macht, dann höchstens _Sie_ selber! (Haben Sie eigentlich jemals eines Ihrer "Postings" gelesen???)

    AN DIE MODERATION: Ich weiß nicht, ob ich hiermit gegen irgendwas in der FAQ verstoßen habe ... ist mir aber auch egal!
    Wenn das mit dem FvG so weitergeht (nicht nur mit ihm ... aber im Moment vor allem), gehe ich auch noch wie schon einige vor mir aus dem Forum oder besuche es zumindest nicht mehr so oft ... ich würde das nicht gern tun ... aber irgendwie muß man es den Leuten doch zu verstehen geben ...

  5. Hallo Leute,

    ja, was soll man dazu noch sagen? Da ist der freiherrliche Abmahner
    doch glatt auf eine Marktlücke gestossen. Und wie es sich für einen
    wirklich guten und kundenorientierten Shop wie den AdvoShop gehört,
    haben wir natürlich auch sofort darauf reagiert:

    Eine absolute Weltneuheit und natürlich exclusiv nur im AdvoShop:

    AdvoExpress
             ...mahnen Sie einfach mit Ihrem guten Namen

    Egal, wo Sie gerade sind, egal, was Sie gerade machen: Jetzt wird ab-
    mahnen und abzocken noch einfacher. Ihre persönliche AdvoExpress-Card
    ermöglicht Ihnen das mühelose Abmahnen an Ort und Stelle, bargeldlos
    und ohne grosse Mühen. Schon bald im AdvoShop ;-)

    Ach ja: Sie müssen allerdings wirklich einen guten Namen haben, denn
    die AdvoExpressCard gibt es nicht für jedermann.

    Viele Grüsse

    AdvoGraf's SalesManager

    Satire wider den Abmahnwahn im Internet:
    AdvoGraf - und der User zahlt sofort
    http://www.advograf.de

  6. Hallo!

    »»  Wegen der illegalen Meta-Tags

    Verstehe ich nicht. Erstmal: Es heisst doch "Tage" und nicht "Tags",
    oder sagt man das in München so?

    Und überhaupt: Wann ist META-Tag? Muttertag kenn ich ja, Montag,
    Dienstag, Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag kenn ich auch. Aber
    META-Tag kenn ich nicht. Ist das sowas wie der verkaufsoffene
    Donnerstag? Oder der lange Samstag?

    Ich hab sogar in meinem Kalender geguckt und nix gefunden. Aber der war
    ja auch reduziert, vielleicht weil der den META-Tag nicht kennt?

    Schreibt mir mal, wann META-Tag ist, ja? Und ob man sich da auch was
    wünschen kann, so wie am Geburtstag.

    Danke, ihr seid alle so gut zu mir ;-)

    Alles Liebe,
      Euer DAU

    1. Schreibt mir mal, wann META-Tag ist, ja?

      Hallo DAU,
      Ich muss dich enttäuschen. Es gibt nur ganz, ganz wenige Menschen, die META-Tage haben. Die META-Tage treten meistens in der Kindheit auf und der Zeitpunkt ist regional unterschiedlich. Bei mir war es immer der 2. und 4. Sonntag im Monat. Da sind wir immer alle zu Tante META gefahren. Dort gab es Kaba mit Milch aus Sammeltassen und alle haben mir den Kopf gestreichelt und gesagt, dass ich schon wieder größer geworden bin.
      Der letzte META-Tag war komischerweise ein Donnerstag, ich musste meine schwarze Hose anziehen und es gab auch kein Kaba.

      Und ob man sich da auch was wünschen kann, so wie am Geburtstag.

      Also ich hab mir immer gewünscht, dass er ganz schnell vorbei geht.

      Also sei nicht traurig, wenn du keinen META-Tag hast, so schlimm ist das auch nicht.

      Gute Nacht wünscht dir der Früh-Dau.

  7. Gravenreuth schrieb:

    »»  Wegen der illegalen Meta-Tags (= mein Name in min. 164 Dateien,

    Jeder ist für irgendwas gut, und sei es als abschreckendes Beispiel :-)))

    Und davon gibts der Wirkung halber gleich mehrere, siehe

    »»(und auch noch anderweitig) abgemahnt

    Dass man vorsichtig sein muss, wenn man den Namen eines Anwaltes verwendet, sieht man schon daran, dass RA Grafenreuth es vermeidet den Namen von RA Steinhöfel zu erwähnen.
    Sonst verbeissen sich die Hyänen noch ineinander :-)))

    Sind das eigentlich die zwei einzigen abschreckenden Beispiele ind dieser Branche ???

    Ich wünsche Euch vernünftige Richter am Mittwoch in Düsseldorf, auf dass man es nicht in Dusseldorf umtaufen muss ;-)

  8. Gravenreuth schrieb:

    »»  Wegen der illegalen Meta-Tags

    Herr v.Grafenreuth,
    wer bestimmt, dass Meta-Tags (übrigens eine reine Inhaltsangabe, in der Begriffe, die auf einer Webseite vorkommen, aufgelistet sind)
    "illegal" seien? Sie vielleicht? Sind Sie jetzt bereits der Gesetzgeber? Der Kläger und der Richter in höchsteigener Person?

    Sie wünschen also nicht, dass man Ihren Namen im Munde führe? Das Erste Gebot gilt für Gott, nicht für Sie! Die Häufigkeit, mit der Sie hier Säue durchs Wohnzimmer treiben spricht außerdem dagegen. Ist dies etwa gar der schwache Versuch, sich vom Vorwurf der (für einen Anwalt unzulässigen) Eigenwerbung freizuzeichnen?

    Oder wäre es Ihnen vielleicht lieber, wenn man von Ihnen als "jener unsägliche Advokat aus München" oder gar dem "Säuetreiber" spricht? Sie versuchen mit allen Mitteln Ihren - mit Verlaub mittlerweile etwas anrüchigen - Namen unter die Leute zu bringen, zucken aber mimosenhaft zusammen, wenn er auf einer Ihnen unliebsamen Webseite genannt wird? Ärmlich, Herr v.Grafenreuth. Mangel an Format.

    Kein Gruß
    Eckard Wolff-Postler