Warum sollen diese Rechtsgedanken nicht auch auf §§ 12,1004 BGB anwendbar sein. Ich bin zumindest nicht gewillt mit meinem guten Namen Reklame für d i e s e n Verein zu machen!
Erstens haben Sie keinen guten Namen, zweitens sind Sie durch Ihre Tätigkeiten eine Person des öffentlichen Lebens, und Drittens ist Ihr Name keine Marke. Jedenfalls nicht eine, die sich in Ihrem Besitz befindet.
Und jetzt <javascript:self.close();>
Mit äusserst vorzüglicher Hochachtung
Martin Speiser