Hallo,
»
Sind sie jett auch schon eine Gebietskörperschaft?
Habe ich nicht behauptet! Ich habe nur daraufhingeweisen, dass all diese Gemeinden auch "nur" mit ihrem Name (= §§ 12,1004 BGB) gewonnen haben. Wo ist der Unterscheid im r e i n e n Namensrecht?
Mal sehen, was das LG München I zu FFL sagt (sofern nicht vorher eine Unterlassungserklärung kommt).
Wunschdenken.
Abwarten (nach der zitierten Rechtsprechung).
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth