Hallo, Günter,
Also: EIN SCHÖNES HALLO AN ALLE - weils der Informationsvermittlung dient.
;o) Wenn du jetzt noch die Shift-Taste reparieren lässt, ist alles in Butter. - Das "Hallo" oder "Guten Tag" oder was auch immer du zur Begrüssung sagst, dient übrigens nicht der Informationsvermittlung sondern einzig dem netteren Miteinander. Ich dachte eigentlich, deine Mami hätte dir das gesagt, aber das scheint sie versäumt zu haben. Armes Kind!
Sorry - nein.
Es kommt nur auf ältere Kennzeichen- und/oder Namesrechte (Marke, Firmenschlagwort, Name, Domain o.ä) an und nicht darauf, wann die Domain reserviert wurde. Die Grenze ist mit § 21 MarkenG gesetzt, wonach 5 Jahre ab Kenntnis die Verwirkung eintritt. Wer also eine Domain 5 Jahre minus 1 Tag duldet kann z.B. aus einer Marke, welche älter ist als die Domain hiergegen vorgehen (wenn ansonsten die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen).
Sorry, da hast du wieder mal nur die Hälfte gelesen: Ich sagte bereits, ich gebe dir recht, was die Namensrechte anbelangt; was ich in Zweifel ziehe, ist die Existenz des Rechts an dem Namen der Schule - soweit ich weiss, hat sich noch keine öffentliche Schule ihren Namen schützen lassen. Sollte also diese Schule keine Ausnahme sein, wovon auszugehen ist, kannst du alles oben angeführte IMHO getrost vergessen.
Alles klar, jetzt?
File Griese
Stonie