Hallo Günter,
Das ist nicht die entscheidende Frage!
Entscheidend ist alleine ob er ein Recht an der Domain/dem Namen hat.
Nein. Entscheidend ist doch vielmehr, welche Rechte die Schule daran hat.
Sorry - anderer ANsicht die Rechtsprechung (sieh mein Posting vor 5 Min.).
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)