Stonie: Hat eine Schule das Recht auf Domain-Namen?!

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Halllllooooo, Alex!!

*froiganzdoll* Bist du auch mal wieder da! Schön!

Braucht sie auch nicht; § 12 BGB (Namensrechte) greift vollumfänglich.

Hinsichtlich der Frage, welche von mehreren Schulen selben Namens
(zB Goethe-Gymnaium) die Domain beanspruche kann, gilt die von FvG
weiter oben bereits zitierte Entscheidung "familienname.de". Bei
selber Anspruchsgrundlage gilt "first come - first serve", sofern
nicht ein Anspruch gewichtiger ist als der andere (vgl. Krupp ./.
Krupp)

Schade, eigentlich. Ich hätte nicht gedacht, dass sowas für öffentliche Schulen geht.

Salomonisch wäre ja mal Domain-Sharing: zB könnte man unter
"goethe-gymnasium.de" alle Goethe-Gymnasien in Deutschland vereinen
und jeweils per "Unterverzeichnis" die Stadt angeben (so machen es
zB Grosskonzerne mit Niederlassungen oder Microsoft mit Ländern).

Ja, könnte man. Ich persönlich finde ja die Methode, die man in Rosenheim anwendet sehr schön: Da gibt es unter http://www.schulen.rosenheim.de/ den Rosenheimer Schulserver, auf dem alle Schulen ihre Pages liegen haben, so vorhanden. So kann man nach Stadt vorgehen und muss nicht mühselig aus weiss-der-Kuckuck-wievielen Goethe- Schiller- Heine- oder sonstwas-Schulen die 'rausklamüsern, die man haben will.

Letztlich gibt es ja den "Konzern" Sowieso-Schule nicht, sondern die Sowieso-Schule, für deren Betrieb im grössten Teil der Fälle die Stadt zuständig ist. Insofern könnte Matthias ja auch in diese Richtung argumentieren.

File Griese - hoffentlich kommst du öfter mal wieder!

Stonie