Hallo,
Sorry, da hast du wieder mal nur die Hälfte gelesen: Ich sagte bereits, ich gebe dir recht, was die Namensrechte anbelangt; was ich in Zweifel ziehe, ist die Existenz des Rechts an dem Namen der Schule - soweit ich weiss, hat sich noch keine öffentliche Schule ihren Namen schützen lassen.
Falsch verstanden.
Ein Name MUß nicht geschützt werden, ein Name IST durch seine Benutzung geschützt.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)