Moin,
Diesen Tip las ich schon öfters hier. Hat das wirklich irgend eine Beweiskraft?
Es kommt drauf an :-) Du kannst damit sicher vor Gericht zuversichtlich behaupten, dass du den Brief zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschickt hast. Dass das verschickte (eletronische) Dokument aber auf _deiner_ Urherberschaft beruht (und das soll ja bewiesen werden) erschließt sich daraus aber nicht zwingend ...
Ich habe mich mit einer ähnlichen Frage (allerdings nur am Rande) mal beschäftigt, als es um eine mögliche Nachweisführung hinsichtlich des Zeitraumes von Veröffentlichungen in CMS-gesteuerten Systemen ging (Die Fragestellung war: Kann ich in einem CMS eine chronologische "gerichtsfeste" Dokumentation führen, in der festgehalten wird, welche Inhalten zu welchen Zeiten (nicht) abrufbar waren?). Das Ergebnis war eher frustig.
Aus diesem Zusammenhang erinnere ich mich aber noch an die Möglichkeit von Zeitstempeln aufgrund des Signaturgesetzes (mehr dazu z.B. hier: http://www.regtp.de/imperia/md/content/tech_reg_t/digisign/10.pdf). Das mag allerdings in vielen Fällen eher an Kanonenschüsse auf Spatzen erinnern.
Ich könnte doch leere, unverschlossene Kuverts an mich senden und diese dann nach Bedarf füllen.
Dann wäre die Kuverts aber nicht mehr unverschlossen - wobei das wiederverkleben von Umschlägen natürlich schon mit geringer krimineller Energie möglich sein soll ... ach, die Welt ist schlecht und voller Menschen
Liebe Grüße
Swen Wacker