Swen Wacker: Sind eigene Inhalte automatisch Copyright-geschützt ?

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Moin

Der offizielle neutrale Postempel zeigt Datum und Uhrzeit des Verschickens und gilt als Zeitpunkt des Enstehens dieser Idee die geschützt werden will.

Drei Hinweise, die das Beweismittel "Briefversand" ein wenig relativieren:

  • Mit der beginnenden Privatisierung des Briefverkehrs ist das Wort "offiziell" ein Auslaufmodell.

  • "Siegel" haben Ihren dokumentatorischen Sinn schon längst verloren, soweit es sich nicht Dienst- oder Amtssiegel handelt.

  • Jedenfalls bei auf Papier abbildbaren Dokumenten kann eine (amtlich, notariell) beglaubigte Kopie ebenfalls ausreichend sein.

Der Angeklagte könnte dasselbe gemacht haben, aber dann ist der Stempel neuer und somit die Idee "geklaut".

Für alle Methoden (selbstadressierter, abgeschickter, verschlossener Brief, beglaubigte Kopie, digitale Signatur) gilt: Bewiesen ist zunächst einmal "nur", dass man zu einem bestimmten Zeitpunkt im Besitz eines bestimmten (z.B.) Textes war. Die Frage der Urheberschaft mag dann nahe liegen, erfordert aber im Zweifel mehr.

Viele Grüße

Swen

Gruss
-Marco-