Benjamin Wilfing: Sind eigene Inhalte automatisch Copyright-geschützt ?

Hallo,

mal eine nicht-technische Frage:

Sind eigene Inhalte (selbsterstellte Grafiken, Texte, usw...) automatisch rechtlich geschützt ?
Ich weiß, daß man zwar nicht verhindern kann, daß (Quell- und andere)Texte oder auch Bilder kopiert werden. Damit habe ich auch gar kein Problem.
Was könnte man dagegen tun, wenn man ganze Teile seiner Seite plötzlich woanders wiederfindet, ohne Hinweis auf die Quelle ?
Und nochwas: Darf man dann einfach das "©" dazuschreiben, oder muß das bei irgendwelchen Behörden registriert werden ?

Grüße aus Darmstadt
Benjamin

  1. Moin!

    Sind eigene Inhalte (selbsterstellte Grafiken, Texte, usw...) automatisch rechtlich geschützt ?

    Ja. Das ist das schöne am deutschen Urheberrecht: Man hat durch das Erstellen geistiger Leistungen automatisch das Urheberrecht an diesem Werk.

    Was könnte man dagegen tun, wenn man ganze Teile seiner Seite plötzlich woanders wiederfindet, ohne Hinweis auf die Quelle ?

    Mail schreiben, abmahnen, Anzeige erstatten, vor Gericht klagen. Je nachdem, wie du drauf bist.

    Und nochwas: Darf man dann einfach das "©" dazuschreiben, oder muß das bei irgendwelchen Behörden registriert werden ?

    Das Copyright-C ist keine deutsche Erfindung und hat hierzulande auch keinerlei rechtliche Auswirkung. Urheberrechte bestehen auch ohne C. In Amerika (wo dieses Zeichen herkommt) ist das anders. Du kannst es aber unbesorgt einfach dazuschreiben, weil du damit stärker kennzeichnest: "Hier ist Urheberrecht drauf!" - auch international.

    Anmelden mußt du das übrigens nicht. Nur wenn du befürchtest, dir könnte dein Werk gestohlen und als Eigenproduktion ausgegeben werden, solltest du Beweise sichern: Die ganze Seite inklusive aller Quelldaten auf einen Datenträger sichern, den eintüten und per Post an dich selbst schicken - beim Eintreffen nicht öffnen. So gewährt der Poststempel, daß die enthaltenen Daten spätestens an diesem Tage entstanden sind, und das läßt sich vor Gericht als Beweis gut verwerten.

    Viele kleine Autoren und Musiker verfahren genauso, weil es die billigste Variante ist, beweisbares Material zu erhalten.

    - Sven Rautenberg

    1. Vielen Dank für deine ausführliche Antwort !

      Grüße aus dem verregneten Darmstadt
      Benjamin

    2. Hallo Sven!

      Die ganze Seite inklusive aller Quelldaten auf einen Datenträger sichern, den eintüten und per Post an dich selbst schicken - beim Eintreffen nicht öffnen. So gewährt der Poststempel, daß die enthaltenen Daten spätestens an diesem Tage entstanden sind, und das läßt sich vor Gericht als Beweis gut verwerten.

      Diesen Tip las ich schon öfters hier. Hat das wirklich irgend eine  Beweiskraft? Ich könnte doch leere, unverschlossene Kuverts an mich senden und diese dann nach Bedarf füllen.

      Viele Grüße
      Harald

      1. Hallo,

        Du kannst natürlich auch eine notariell beglaubigte Kopie in einem Schließfach hinterlegen, nur fragt sich da, ob die Kosten den nutzen rechtfertigen. Und zumindest besser als gar nichts sollte es ja sein. Könnte mir auch vorstellen, dass im Notfall Dein Umschlag entsprechend untersucht werden könnte.
        In der Regel geht es hier ja um nichtkommerzielles d.h. in der Regel bekommen wir es auch auch mit ähnlich gesinnten (d.h. Privatleuten) zu tun. Oft hilft ja schon das bloße Aufdecken und direkten Ansprechens. Wenn man dann noch so ein entsprechendes Beweisstück vorweisen kann, wird sich die andere Seite schon was einfallen lassen dürfen.

        Grüße aus Würzburg
        Julian

        1. Ja,

          das mit dem Umschlag geht auf jeden Fall.

          Ein Patent- Marken- und Muster-Recht Anwalt hat mir in so einer Rechtsvorlesung in meinem Studium (schon damals) gesagt das dies so wirklich offiziell gehandhabt wird.

          Gruss
          -Marco Wagner-

      2. Guten Tag!

        mir wurde genau diese "Post-Methode" von einem Rechtstypen empfohlen. Wenn es nicht um die Erfindung des Jahrtausends gehts, sollte die Art schon ausreichen
        (mach ich mit meinen Drehbuchversionen...)

        Inana

      3. Moin,

        Diesen Tip las ich schon öfters hier. Hat das wirklich irgend eine  Beweiskraft?

        Es kommt drauf an :-) Du kannst damit sicher vor Gericht zuversichtlich behaupten, dass du den Brief zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschickt hast. Dass das verschickte (eletronische) Dokument aber auf _deiner_ Urherberschaft beruht (und das soll ja bewiesen werden) erschließt sich daraus aber nicht zwingend ...

        Ich habe mich mit einer ähnlichen Frage (allerdings nur am Rande) mal beschäftigt, als es um eine mögliche Nachweisführung hinsichtlich des Zeitraumes von Veröffentlichungen in CMS-gesteuerten Systemen ging (Die Fragestellung war: Kann ich in einem CMS eine chronologische "gerichtsfeste" Dokumentation führen, in der festgehalten wird, welche Inhalten zu welchen Zeiten (nicht) abrufbar waren?). Das Ergebnis war eher frustig.

        Aus diesem Zusammenhang erinnere ich mich aber noch an die Möglichkeit von Zeitstempeln aufgrund des Signaturgesetzes (mehr dazu z.B. hier: http://www.regtp.de/imperia/md/content/tech_reg_t/digisign/10.pdf). Das mag allerdings in vielen Fällen eher an Kanonenschüsse auf Spatzen erinnern.

        Ich könnte doch leere, unverschlossene Kuverts an mich senden und diese dann nach Bedarf füllen.

        Dann wäre die Kuverts aber nicht mehr unverschlossen -  wobei das wiederverkleben von Umschlägen natürlich schon mit geringer krimineller Energie möglich sein soll ... ach, die Welt ist schlecht und voller Menschen

        Liebe Grüße

        Swen Wacker

        1. Die Vorgehensweise sollte die sein:

          -Brief schreiben mit Adresse an sich selbst
          -Copyright Inhalt in den Brief stecken
          -Brief versiegeln (dieses Siegel kosten wenig und gibts fast überall zu kaufen)
          -Brief abschicken an Post

          =>
          wenn der Brief nun ankommt auf keinen Fall öffnen!
          Solange aufheben bis ein Rechtstreit ausbrechen sollte und dann das Gericht den Brief öffnen lassen.

          Der offizielle neutrale Postempel zeigt Datum und Uhrzeit des Verschickens und gilt als Zeitpunkt des Enstehens dieser Idee die geschützt werden will.

          Der Angeklagte könnte dasselbe gemacht haben, aber dann ist der Stempel neuer und somit die Idee "geklaut".

          Gruss
          -Marco-

          1. Moin

            Der offizielle neutrale Postempel zeigt Datum und Uhrzeit des Verschickens und gilt als Zeitpunkt des Enstehens dieser Idee die geschützt werden will.

            Drei Hinweise, die das Beweismittel "Briefversand" ein wenig relativieren:

            • Mit der beginnenden Privatisierung des Briefverkehrs ist das Wort "offiziell" ein Auslaufmodell.

            • "Siegel" haben Ihren dokumentatorischen Sinn schon längst verloren, soweit es sich nicht Dienst- oder Amtssiegel handelt.

            • Jedenfalls bei auf Papier abbildbaren Dokumenten kann eine (amtlich, notariell) beglaubigte Kopie ebenfalls ausreichend sein.

            Der Angeklagte könnte dasselbe gemacht haben, aber dann ist der Stempel neuer und somit die Idee "geklaut".

            Für alle Methoden (selbstadressierter, abgeschickter, verschlossener Brief, beglaubigte Kopie, digitale Signatur) gilt: Bewiesen ist zunächst einmal "nur", dass man zu einem bestimmten Zeitpunkt im Besitz eines bestimmten (z.B.) Textes war. Die Frage der Urheberschaft mag dann nahe liegen, erfordert aber im Zweifel mehr.

            Viele Grüße

            Swen

            Gruss
            -Marco-

  2. Moin

    Sind eigene Inhalte (selbsterstellte Grafiken, Texte, usw...) automatisch rechtlich geschützt ?

    Zum deutschen Recht hier ein recht trockener link: http://www.sakowski.de/skripte/urheber1.html. Das Hinzufügen eines bestimmten Zeichens (etwa ©) ist keine Voraussetzung um ein "WerkW zu begründen. Anders herum wird etwas aber auch nicht allein deshalb schützenswert, weil man das © hinpappt hat.

    Netter geschrieben (dafür allerdings weniger konkret auf deine Fragen eingehend) finde ich diesen Artikel von Gutbrodt http://www-x.nzz.ch/folio/archiv/1997/10/articles/gutbrodt.html, aus der NZZ über die Entstehung des geistigen Eigentums, Homer, Goethe und Hypertext. Dieser Link gehört aber schon fast eher in die Lounge ... :-)

    HTH

    Swen