Hallo!
Betriebe ohne Betriebsrat KÖNNEN eine Überwachung einzelner Mitarbeiter durchführen, begeben sich damit auf ein sehr dünnes Eis. Sofern keine konkreten, belegbaren Verdachtsmomente gegen den überwachten Mitarbeiter vorliegen und es zu einer Rechtsstreitigkeit kommt, würde der Betrieb u.U. ernste Probleme bekommen.
Das hört man sehr oft, aber ich würde Deine Möglichkeiten als Angestellter eines Unternehmens mal nicht überschätzen! Sicher kann man in einem solchen Fall diese dann nicht als Kündigungsgrund angeben, aber da können Personalchefs schon recht kreativ sein _warum_ Du jetzt gekündigt wirst, vielleicht wird aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen Dein Arbeitsplatz einfach überflüssig...
Und wenn einer meiner Mitarbeiter derartige Tools verwenden würde, dann wprde ich mir erst recht denken das der was zu verbergen hat, und wenn der Firmen-traffic über einen proxy läuft _kannst_ Du Dich einfach nicht schützen, egal was Du für ausgeklügelte Tools verwendest.
Außerdem interessiert sich die Firma _kein_Stück_ für Deine privaten Angelegenheiten, solange das im Rahmen bleibt ist das auch völlig OK, nur sobald man das übertreibt entsteht der Firma durch Dich ein Schaden, da Du Deine Aufgaben dann nicht mehr in dem Umfang erfüllen kannst wie es vereinbart ist. Da ist es IMO verständlich das man das irgendwie unterbinden können muß. Außerdem sind die meisten Arbeitgeber _sehr_ kulant was das mit den privaten Angelegenheiten angeht.
Grüße
Andreas