Armin G.: netzwerkspionage?

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Tach auch,

Nein. Das ist Verletzung des Persönlichkeitsrechts. In Unternehmen mit einem Betriebsrat kann die Überwachung eines einzelnen Mitarbeiters nur in Einverständnis eben dieses Betriebsrates und auch nur bei hinreichend konkreten Verdachtsmomenten gegen diesen Mitarbeiter erfolgen.

Mag sein. Aber darum ging es hier meines Erachtens nicht. Sondern um die generelle Ueberwachung des Internetverkehrs. Und wenn dann da wiederholt irgendwelche Pornoseiten oder aehnliches auftauchen wird die Firma doch wohl das Recht haben weitere Nachforschungen anzustellen? Was sie dann ja mit dem Betriebsrat klaeren kann.

Ich persönlich schütze mich im Unternehmen gegen Spionageversuche meines Arbeitgebers durch den Einsatz der Software "PestPatrol" sowie durch den Einsatz einer Firewall.

Was Dir natuerlich wiederum auch vom Arbeitgeber negativ ausgelegt werden koennte. Sofern Du nicht die Erlaubnis hattest diese Software zu installieren.

Das sichert meinen PC wenigstens halbwegs gegen ekliges Ungeziefer wie Spector & Co. ab und verhindert weitgehend das ungewollte Versenden von Screenshots meines Desktops (was einige Überwachungsprogramme machen).

Darum geht es hier aber gar nicht, es geht darum was auf dem Proxyserver (der wohl bei sehr vielen Firmen vorhanden sein duerfte) mitgeloggt wird.

Sofern es keine ausdrückliche Regelung gibt, gibt es hier reichlich Interpretationsspielraum. Ein Unternehmen profitiert im Übrigen auch vom Surfen der angestellten - ich würde ohne Internet wesentlich weniger effektiv handeln können, da wichtige Informationen dann über andere, langsamere Wege beschafft werden müssten.

Das hat ja auch keiner bestritten und duerfte auch von den meisten Firmen unterstuetzt werden. Wenn aber die Angestellten einen grossen Teil ihrer Arbeitszeit damit verbringen MP3s runterzuladen oder sich in Chatraeumen rumzutreiben um zu bequatschen wann denn wo die naechste Party laeuft dann muss eine Firma das Recht haben dagegen einzuschreiten.

Will ein Arbeitgeber nicht, das die angestellten im Netz surfen, so hat er eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag zu verankern.

Ein Rechtsanwalt wird das besser wissen, aber ich schaetze eine Anweisung wozu der Internetzugang benutzt werden darf und wozu nicht duerfte ausreichen. Ansonsten muesste ja jeder Arbeitsvertrag ein ganzes Buch werden.

Abgesehen davon hat jeder Arbeitnehmer das verbriefte Recht in gewissem Maße Firmeneinrichtungen privat zu nutzen (Telefon, Fax, Internet etc.)

Richtig. In gewissem Masse. Wo sich wahrscheinlich auch kaum ein Arbeitgeber dran stoeren wird. Es geht halt immer um die Verhaeltnismaessigkeit.

Gruss,
Armin

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