Hi,
Was Dir natuerlich wiederum auch vom Arbeitgeber negativ ausgelegt werden koennte. Sofern Du nicht die Erlaubnis hattest diese Software zu installieren.
Naja... Kann mein Arbeitgeber auslegen wie er will - solange er keine Spyware installiert merkt er es nicht und wenn, wird er tunlichst sein illegales Treiben zu vertuschen versuchen.
Und ehrlichgesagt...Mir sind Dinge über meinen Arbeitgeber bekannt, die derartige Schutzmaßnahmen rechtfertigen.
Das sichert meinen PC wenigstens halbwegs gegen ekliges Ungeziefer wie Spector & Co. ab und verhindert weitgehend das ungewollte Versenden von Screenshots meines Desktops (was einige Überwachungsprogramme machen).
Darum geht es hier aber gar nicht, es geht darum was auf dem Proxyserver (der wohl bei sehr vielen Firmen vorhanden sein duerfte) mitgeloggt wird.
Davon kannst Du ausgehen - allerdings würde zumindest ich das Internet in der Firma nicht zum Aufruf fragwürdiger Seiten nutzen. In meinen Favorites findest Du lediglich fachspezifische Verweise - in meiner History auch.
BTW: Unter Windows 2000 kannst Du mittels Computer-Management bei entsprechenden Rechten sogar remote und ohne bemerkt zu werden an die Favorites und History des IE ran - sogar an das gerade bearbeitete PowerPoint, Excel oder Word-Dokument kannst Du in gewissem Maße ran.
Manche nennen Windows 2000 auch die am weitesten verbeitete Spyware der Welt.
Sofern es keine ausdrückliche Regelung gibt, gibt es hier reichlich Interpretationsspielraum. Ein Unternehmen profitiert im Übrigen auch vom Surfen der angestellten - ich würde ohne Internet wesentlich weniger effektiv handeln können, da wichtige Informationen dann über andere, langsamere Wege beschafft werden müssten.
Das hat ja auch keiner bestritten und duerfte auch von den meisten Firmen unterstuetzt werden. Wenn aber die Angestellten einen grossen Teil ihrer Arbeitszeit damit verbringen MP3s runterzuladen oder sich in Chatraeumen rumzutreiben um zu bequatschen wann denn wo die naechste Party laeuft dann muss eine Firma das Recht haben dagegen einzuschreiten.
Nope. Nur wenn konkrete Verdachtsmomente gegen einen MA vorliegen - ein Flächenscan oder gar eine Komplettüberwachung ist rechtlich nicht ohne weiteres zulässig - was aber keinen hindert, es trotzdem zu machen ;-)
Will ein Arbeitgeber nicht, das die angestellten im Netz surfen, so hat er eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag zu verankern.
Ein Rechtsanwalt wird das besser wissen, aber ich schaetze eine Anweisung wozu der Internetzugang benutzt werden darf und wozu nicht duerfte ausreichen. Ansonsten muesste ja jeder Arbeitsvertrag ein ganzes Buch werden.
Nunja... Es wird jedem Arbeitnehmer in aktuellen Fachpublikationen empfohlen, sich die entsprechende Klausel in den Vertrag setzen zu lassen. Ansonsten - da hast Du recht - ist ein "gewisses Maß" ein ausgedehnter Begriff.
Abgesehen davon hat jeder Arbeitnehmer das verbriefte Recht in gewissem Maße Firmeneinrichtungen privat zu nutzen (Telefon, Fax, Internet etc.)
Richtig. In gewissem Masse. Wo sich wahrscheinlich auch kaum ein Arbeitgeber dran stoeren wird. Es geht halt immer um die Verhaeltnismaessigkeit.
s.o.
Gruss,
Armin
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Grüße
Axel