emu: FYI: Einbindung fremder Seiten in ein Frameset erlaubt

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Hallo!

Das aktuelle Ergebnis ist nicht nur bedenklich für alle, die Inhalte im Internet präsentieren, sondern hat zudem einem Unternehmen den Kopf gekostet

Mein Mitleid mit Meteodata hält sich in Grenzen.

Abgesehen davon glaube ich nicht, dass dieser Prozess ein Präzedenzfall ist. Der Fall ist sehr speziell und kann nicht auf alle Seiten umgelegt werden. Leider werden ja gerichtliche Entscheidungen öfters verallgemeinert oder überhaupt uminterpretiert (was zum legendären Landgericht-Hamburg-Disclaimer geführt hat), so dass dann allgemeine Formeln entstehen. Die Fälle sind meistens vielschichtiger und werden abhängig vom Einzelfall beurteilt.

emu