Hallo lieber Sebastian,
ich persönlich halte es für unseriös, einem Kunden das Copyright für eine für ihn erstellte Leistung nicht zu überlassen.
Wenn ein Kunde nun bereit ist, einen bestimmten Betrag für seine Internetseiten zu bezahlen, ist es egal, ob man den Betrag nun aufteilt und das Copyright explizit bezeichnet oder ob man im Vertrag nennt, dass das Copyright an den Kunden geht.
Kein Kunde wird bereit sein, zusätzlich zum vereinbarten Betrag (angenommen, man hat den Betrag vereinbart, den der Kunde maximal für seine Internetseiten zu bezahlen bereit ist) für das Copyright zu bezahlen. Stell' Dir das mal aus der Sicht des Kunden vor. Würdest Du eine Unterscheidung zwischen Internetseite und Copyright machen, wenn Du den Auftrag gibst, dass man Dir eine Internetseite macht?
Grüße von Tobias