Sebastian: Copyright-Gebühren für Webdesigns? Üblich oder nicht?

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Hallo,

schon mal herzlichen Dank für die Beiträge, die bis jetzt geschrieben wurden.

Ich muss zugeben, ich habe mich nicht sehr differenziert ausgedrückt, was aber letztendlich auch seine guet Seite hatte, denn so wurde das Thema von mehreren Seiten "beleuchtet".

Der Beitrag von Rainer hat mir am meißten geholfen, was wohl daran liegt, dass er schon einige Erfahrungen in dem Bereich gemacht hat und wirklich fähig ist, klar zu kommunizieren. Danke!

Das soll nicht heißen, dass die anderen diese Fähigkeit nicht besitzen, nur er hat sich für mich hervorgehoben!!!

Natürlich ist das einfache Nutzungsrecht in dem Verkauf einer Website schon enthalten. Ich bin mir nur noch nicht so ganz sicher,
wieviel man dafür verlangen kann bzw. sollte. Sicherlich spielt es auch eine Rolle, wie umfangreich das Projekt ist, wie individuell das Design ist und wie klar die Absprachen zwischen mir und dem Kunden sind. Ich will auf keinen Fall etwas verkaufen, was ich nicht angeboten habe, oder vom Kunden verlangt wird.

Bei programmierten Bestandteilen ist natürlich klar, das das Copyright (nicht das Nutzungsrecht) des Quelltextes beim Entwickler bleibt, solange es nicht explizit veräussert wurde.

Daraus ergibt sich eine weitere Frage:
Macht es Sinn, dem Kunden das uneingeschränkte Nutzungsrecht gegen eine extra Bezahlung anzubieten. Zum Beispiel ein Newsletter-Script, oder ein Form-Mailer, könnte ja auch potentiell auf anderen Websites des Kunden laufen.

Mir geht es nicht darum, soviel wie möglich aus dem Kunden herauszuholen! Ich will zufiedene Kunden und keine die sich abgezockt fühlen. Es ist nur schwer für mich, mir ein ganzheitliches Bild von dem zu machen, was ich für Screendesign & Programmierung verlangen kann, bzw. sollte.

Ich will ja auch nicht die Preise am Markt kaputt machen, in dem ich Dumpingpreise anbiete und dazu noch unzufrieden mit meinem Umsatz bin.

Liebe Grüße aus Bremen,
Sebastian