Hallo,
heut hab ich mal ein paar *saublöde* Fragen an die Experten.
Es geht um Formulierungen in einem Manuskript zu Steuerfragen.
1. Formulierung
"Die (selbst erstellte) Homepage ist als immaterielles Wirtschaftsgut einzustufen. Es handelt sich um ein individuelles Programm und somit um eine Software, die selbständig bewertet und verwertet werden kann."
Richtig ist, dass eine selbst erstellte Homepage ein immaterielles Wirtschaftsgut ist, deren Herstellungskosten zu 100% abziehbare Betriebsausgaben sind.
Meine Frage: Ist eine Homepage ein *Programm* und damit eine *Software*?
2. Formulierung:
"Wenn Sie Ihre Homepage bzw. Website mit Hilfe eines anderen Unternehmers selbst herstellen, buchen Sie den Aufwand auf das Konto "Fremdleistungen".
Gemeint ist hier, dass eine Firma einen Dienstleistungsbetrieb (z.B. eine Werbeagentur) mit der Herstellung einer Homepage bzw. Website beauftragt, wobei sich im Regelfall eine Mitwirkungspflicht der Firma ergibt (z.B. Bereitstellung von Informationsmaterial), oft hat die Firma auch bereits bestimmte Vorstellungen, wie die Website aussehen soll oder der Dienstleistungsbetrieb unterbreitet einen Vorschlag oder mehrere, und die Firma stimmt letztendlich einem Vorschlag zu. Sie erhält zum Schluss eine Rechnung, den Nettobetrag bucht sie als Betriebsausgaben (Konto Fremdleistung oder Konto Werbung). Na gut. Hierzu keine Frage meinerseits.
3. Formulierung:
"Wenn Sie aber eine bereits bestehende Homepage gegen Entgelt erwerben, handelt es sich um den entgeltlichen Erwerb eines immateriellen Wirtschaftsguts.... Die entgeltlich angeschaffte Homepage müssen sie über ihre Nutzungsdauer abschreiben. Dabei können Sie die für Software übliche Nutzungsdauer von 2 bis 3 Jahren zugrunde legen."
Meine Frage: Wann kauft denn eigentlich eine Firma eine *bereits bestehende Homepage* gegen Entgelt? Kann mir jemand dazu ein Beispiel nennen? Kommt das in der Praxis überhaupt vor?
4. Formulierung:
Kann man einen PC einfach als Zentraleinheit bezeichnen?
Ich verstehe eigentlich unter der Zentraleinheit einen, allerdings nicht ganz unwichtigen Bestandteil (;-) eines PC.
Aber den ganzen PC als Zentraleinheit zu bezeichnen kommt mir seltsam vor.
Deutsche Sprache - schwere Sprache. Deutsche Sprache im Steuerrecht -fast unverständlich.
Kann mir bitte jemand meine Fragen zu den o.a. Formulierungen beantworten?
Freundliche Grüsse
erika
Hauptsache dem Hund geht's gut