Hallo Thomas,
Find ich nicht. Leistungen, die ich zur Erstellung oder Verbesserung vorhandener Betriebsausstattung einkaufe, müssen, soweit Sie nicht überwiegend dem Erssatz oder der Wiederherstellung dienen, dem jeweiligen Anlagewert hinzugeschlagen werden und unterleigen der Abschreibungspflicht.
Tja, was ist denn nun die Homepage oder die Website einer Firma?
Leo dict übersetzt Homepage mit Startseite und Website mit Webangebot. Das ist imho korrekt. Eigentlich ist die Homepage wirklich nur die Startseite, von der ich zu den weiteren Seiten des Webangebotes komme. Oft wird aber auch der Begriff Homepage an Stelle des Begriffs Website gebraucht.
Aber egal ob nun Homepage oder Website - es handelt sich bei einer Firma um ein Angebot im Web, um ein Werbeangebot, um eine Werbeanzeige im Internet, zusätzlich zu der herkömmlichen Werbung mittels Prospekten (die so schön unsere Briefkästen verstopfen) oder mittels Annoncen in den Zeitungen/Zeitschriften (die Zeitungshersteller klagen zur Zeit über die Zurückhaltung ihrer Anzeigenkunden) oder mittels Präsentationen, Promotionen und was es alles auf dem Gebiet der Werbung gibt.
Keiner würde die Kosten für diese Art der herkömmlichen Werbung als Betriebsausstattung bezeichnen und im Anlagenvermögen aktivieren und dann abschreiben, diese Kosten sind Betriebsausgaben für Werbung, die den jährlichen Gewinn schmälern. Selbst Lichtreklamen, Leuchtschriften und dergleichen sollen Werbekosten und damit Betriebsausgaben sein. Warum sollte das eigentlich bei einer Homepage/Website anders sein? Egal, ob ich sie in der eigenen Firma selbst herstelle oder ob ich sie in einer Werbeagentur herstellen lasse. Und so lese ich das auch aus dem mir vorliegenden Manuskript heraus, in beiden Fällen werden die Aufwendungen als Betriebsaufwand behandelt.
An deres dagegen, wenn meine Firma eine *vorgefertige* Website kauft, die eine Werbeagentur ohne Auftrag und Vertrag hergestellt hat, und die ich dann den konkreten Gegebenheiten meiner Firma anpasse, dann soll ich sie als immaterielles Wirtschaftsgut aktivieren und über 2-3 Jahre abschreiben. Gibt es überhaupt solche Fälle? Typisch für die Praxis dürften doch die beiden zuerst genannten Fälle sein (ich bastele die Homepage/Website selbst in meiner Firma oder ich lasse sie von einem Dienstleistungsbetrieb nach meinen Vorgaben herstellen.
Ein völlig anderes Problem ist es, wenn ich meine Firma verkaufe.
Dann kann ich vom Käufer einen (nicht in der Buchführung ausgewiesenen) Firmenwert verlangen und unter Umständen auch erhalten. In diesen Firmenwert können verschiedene (Schätz- und ideelle)Werte einfließen, zum Beispiel der (Schätzwert) des Kundenstamms der Firma, das Image der Firma (sicher ein ideeller Wert), das Logo der Firma (dafür wurde sogar irgendwann mal mehr oder weniger viel Geld bezahlt), die Web-und E-Mail-Adressen der Firma, und warum nicht auch die Website oder sogar das Webportal der Firma (wofür auch Aufwendungen getätigt wurden).
Steuern müssen sein. Aber unsere Steuervorschriften sind derart kompliziert, dass sie oft mit dem gesunden Menschenverstand nicht zu begreifen sind.
Was ich jetzt aus der Diskussion hier mitnehme:
Eine Homepage/Website ist kein Programm und keine Software.
Ob sie steuerlich gesehen ein immaterielles Wirtschaftsgut ist, welches aktiviert und abgeschrieben wird, darüber könnte man weiter streiten. Ich neige dazu, in jedem Fall die Kosten für eine Homepage/Website als laufende Betriebsausgaben zu buchen, die den jährlichen Gewinn mindern.
Beim Verkauf einer Firma könnte allerdings auch der
(geschätzte oder ideelle) Wert der Homepage/Website in den Firmenwert mit einfließen.
Vielen Dank und Gute Nacht. Morgen ist ein neuer Tag.
erika
Hauptsache dem Hund geht's gut
(ich hab gar keinen, aber in der Großfamilie gibts mindestens drei Stück)