Hallo Erika,
heut hab ich mal ein paar *saublöde* Fragen an die Experten.
Es geht um Formulierungen in einem Manuskript zu Steuerfragen.
- Formulierung
"Die (selbst erstellte) Homepage ist als immaterielles Wirtschaftsgut einzustufen. Es handelt sich um ein individuelles Programm und somit um eine Software, die selbständig bewertet und verwertet werden kann."
Richtig ist, dass eine selbst erstellte Homepage ein immaterielles Wirtschaftsgut ist, deren Herstellungskosten zu 100% abziehbare Betriebsausgaben sind.
Meine Frage: Ist eine Homepage ein *Programm* und damit eine *Software*?
Ich würde "eindeutig nein" sagen. Unter einer Software versteht man im allgememeinen ein Produktionsmittel, wie .z.B. Word oder ein PPS, mit der man den jeweiligen Aufgaben angepasste unterschiedliche Lösungen produzieren kann. Immer und immer wieder, zur Not durch vorherige Kopie (die Software in einer Atombombe vernichtet sich ja selbst).
Eine (statische) Homepage hat aber immer den selben Aussagewert.
Die Homepage ist eine Form der Werbung und Korrespondenz mit den Geschäftspartnern. Sie ist von Ihrem Zweck einem Werbefilm oder einem Prospekt gleichzusetzen. An ihr können keine eigenständigen veräußerbaren Rechte erworben werden. Eine Homepage kann man nur mit der Firma oder dem Betriebsteil, dem sie zuzuordnen ist, zusammen verkaufen. Da sie genauso schnell veraltet, wie Werbeprospekte oder Werbefilme, wird die den gleichen Bedingungen der AfA unterliegen müssen, wie diese Materialien. Anders verhält sich das, wenn es sich um eine Darstellung eines Produktes oder einer Leistung handelt, für das/die es eine eingetragene Marke gibt. Die Rechte an der Marke können ganz oder teilweise, sogar nur zeitweise oder unter bestimmten Auflagen verkauft, vermietet, verbreitet (gesplittet) werden. Der Wert einer an eine eingetragene Marke gekoppelten "Homepage" (hier besser multimedialen Darstellung) und die damit verbundene zur Zeit aus technischen Gründen noch der Regel "wer zuerst kommt hat sie" unterliegende Domain ist ungleich höher einzustufen. Der rechtmäßige Besitz einer gleichlautenden Domain wird den Wert der Marke erhöhen.
Bei Wegfall von Marken-, Namens- oder Titelschutzrechten wird der "Wert einer Homepage" in sich zusammenfallen. Die Homepage kann also folglich kein eigener Bewertungsposten sein.
Es gibt allerdings Software, mit der man den Content von Homepages erstellen und verwalten kann. Derartige CMS-Systeme sind unabhängig von Betreiber, Namens- Marken- und Titelschutzrechten für jeden Kaufmann (passender Betriebsgröße) einsetzbar und daher eindeutig als Software zu definieren. Mit ihrer Hilfe können verschiedene Ergebnisse erzielt werden.
- Formulierung:
"Wenn Sie Ihre Homepage bzw. Website mit Hilfe eines anderen Unternehmers selbst herstellen, buchen Sie den Aufwand auf das Konto "Fremdleistungen".
Gemeint ist hier, dass eine Firma einen Dienstleistungsbetrieb (z.B. eine Werbeagentur) mit der Herstellung einer Homepage bzw. Website beauftragt, wobei sich im Regelfall eine Mitwirkungspflicht der Firma ergibt (z.B. Bereitstellung von Informationsmaterial), oft hat die Firma auch bereits bestimmte Vorstellungen, wie die Website aussehen soll oder der Dienstleistungsbetrieb unterbreitet einen Vorschlag oder mehrere, und die Firma stimmt letztendlich einem Vorschlag zu. Sie erhält zum Schluss eine Rechnung, den Nettobetrag bucht sie als Betriebsausgaben (Konto Fremdleistung oder Konto Werbung). Na gut. Hierzu keine Frage meinerseits.
Stammt diese Aussage vom Finanzamt? Die widerspricht sich dann aber mit der ersten.
- Formulierung:
"Wenn Sie aber eine bereits bestehende Homepage gegen Entgelt erwerben, handelt es sich um den entgeltlichen Erwerb eines immateriellen Wirtschaftsguts.... Die entgeltlich angeschaffte Homepage müssen sie über ihre Nutzungsdauer abschreiben. Dabei können Sie die für Software übliche Nutzungsdauer von 2 bis 3 Jahren zugrunde legen."
Meine Frage: Wann kauft denn eigentlich eine Firma eine *bereits bestehende Homepage* gegen Entgelt? Kann mir jemand dazu ein Beispiel nennen? Kommt das in der Praxis überhaupt vor?
Siehe auch 1.)
Ich denke, entweder mit einem ganzen Betrieb oder Betriebsteil zusammen, oder eben ganz leise mit der Übernahme einer Marke.
- Formulierung:
Kann man einen PC einfach als Zentraleinheit bezeichnen?
Ich verstehe eigentlich unter der Zentraleinheit einen, allerdings nicht ganz unwichtigen Bestandteil (;-) eines PC.
Aber den ganzen PC als Zentraleinheit zu bezeichnen kommt mir seltsam vor.
Alles Auslegungssache. Leider haben die PC-Fachleute gegenüber dem Finanzamt nicht die Repressialien bei "Falschbuchung" (falsche Fachbegriffe) wie umgekehrt...
Die zentrale Einheit des EDV-Systems mag wohl die Maschine (sogar mit Gehäuse) sein.
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
Intelligenz ist die Fähigkeit, aus Fehlern Anderer zu lernen und Mut die, eigene zu machen.