Denk mal über § 823I, sonstiges Recht (Persönlichkeitsrecht) nach!
Dann wird die Sache schnell kompliziert und böse einzelfallabhängig!
Hi Der Hans,
das wäre dann das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis,
da ich ja nicht sein Tagebuch veröffentlicht habe.
Ich denke, ich bin Besitzer und auch Eigentümer der Email.
Davon abgesehen ist er natürlich der Urheber des Geschriebenen,
und es ist evtl. sogesehen auch sein geistiges Eigentum.
Aber er hats mir ja übermittelt, sogar bewusst und vorsätzlich!.
Wenn ich (zwecks Beweisführung mit mehreren Zeugen)
jemanden was sagen höre, darf ich dann keinem Dritten erzählen:
Der Mr. X hat das und das gesagt?
Das wird echt kompliziert,
aber auch spannend ...
Gruss, Achim