Versuch doch mal, von der Post einen Brief zurückzubekommen, denn Du schon in den Kasten geworfen hast. Der Absender hat nämlich durch das Aufbringen des Empfängers eine Verfügung vorgenommen. Wird diese Verfügung durchgeführt, erlischt spätestens dann sein Eigentumsanspruch auf den Brief. Da der Brief nur zum Zwecke des Transprits einer Nachericht bestimmt war, gehört spätestens mit der Übergabe an den verfügten Empfänger auch die Nachricht diesem.
Soweit zumindest meine Meinung.
Grüße
Chris (C)