hi,
Aber er hats mir ja übermittelt, sogar bewusst und vorsätzlich!.
Wenn ich (zwecks Beweisführung mit mehreren Zeugen)
jemanden was sagen höre, darf ich dann keinem Dritten erzählen:
Der Mr. X hat das und das gesagt?
verstehe ich dich jetzt richtig, du willst das, was person A dir erzählt hat, person B erzählen, damit person B nachher bezeugt, dass A diese aussage getroffen hat?
dass dies nicht funktioniert, siehst du in fast jedem beliebigen schlechten gerichtsfilm, wo der gengerische anwalt bei einem solchen vorgehen sofort aufspringen wird und ausruft, "einspruch, euer ehren! die aussage des zeugen beruht lediglich auf hörensagen!"
und der richter wird diesem einspruch natürlich stattgeben - so etwas hat vor gericht einfach keinerlei beweiskraft.
gruss,
wahsaga