Moin!
das wäre dann das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis,
da ich ja nicht sein Tagebuch veröffentlicht habe.
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis?
Kann ich die Mail wieder zurück verlangen?
Oder habe ich nur ein Besitzrecht? An den Daten uaf MEINEM PC?
Ich glaube eher nicht, dass das einschlägig ist!
Ich denke, ich bin Besitzer und auch Eigentümer der Email.
s.o.
Davon abgesehen ist er natürlich der Urheber des Geschriebenen,
und es ist evtl. sogesehen auch sein geistiges Eigentum.
Naja ... aber dau müsste es eine angemessene Schöpfungshöhe erreichen!?
Und ich vermute, dass es am Schutzbereich der Norm vorbei geht!?
Aber er hats mir ja übermittelt, sogar bewusst und vorsätzlich!.
Wenn ich (zwecks Beweisführung mit mehreren Zeugen)
jemanden was sagen höre, darf ich dann keinem Dritten erzählen:
Der Mr. X hat das und das gesagt?
Wenn du es auf der Straße gehört hast? Oder im Aufzug? Ich denke nicht!
So weit dürfte der Schutz der Privat-/Intimsspäre nicht gehen!
Das wird echt kompliziert,
aber auch spannend ...
DAS auf jeden Fall!
Gruß
Der Hans