Moin!
Ne DOS ATtacke sicher nicht aber ein Straftatbestand ist schon dann entstanden, wenn Du vorsätzlich versuchst jemanden finaziellen Schaden zuzufügen.
Zum Beispiel wenn ich die letzte kostenfreie Parklücke besetze?
Wohlgemerkt allein der Versuch stellt nach meiner Auffassung einen Straftatbestand dar.
Und was sagt der Richter dazu?
Ein Anbieter stellt Dir ein Gegenstand zum bestimmungsgemässen Gebrauch zur Verfügung.
Quasi zum Abrufen!
Von Bestimmungsgemässen Gebrauch kann man in diesem Fall wohl nicht reden, obendrein kann man auch nachvollziehen wodurch der Zugriff entstanden ist.
Und damit muss ein Anbieter nicht rechnen? Oder sich schützen?
Und benutzen zum nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch allein bedeutet gar nichts:
Was willst du tun, wenn ich mit der Wäscheleine meine Schuhe zu binde?
Warum Zivilrecht?
Bei Mutwilliger Schädigung kommt neben dem zivilrechtlichen Aspekt
auch noch der Strafrechtliche Aspekt hinzu.
Wo steht denn die mutwillige Schädigung im Strafgesetzbuch?
Gruß
Der Hans