Moin!
Ein Vermögungsvorteil muß nicht immer ein Vorteil sein er kann auch ein Vermögensnachteil sein.
Für den Computerbetrug?
Siehe Graffitysprayen!
Wenn das mal nicht Sachbeschädigung ist.
(Nein, es war nicht sein Ziel, dem Provider Geld zu verschaffen)
Nein?
Er hat doch bewust den Trafic verursacht um den anderen zu schädigen. Zum Vorteil des Providers!
Und von diesen Umständen wußte er!
Aber gefordert ist _Absicht_, nicht billigendes in Kauf nehmen.
Gucke Dir mal die Urteile zur Sachbeschädigung an!
Da kommen wir der Sache näher - aber _Sach_beschädigung? Woran?
Gruß
Der Hans