Andreas Korthaus: schadensersatz wegen traffic?

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Hallo!

Warum Zivilrecht?
Bei Mutwilliger Schädigung kommt neben dem zivilrechtlichen Aspekt
auch noch der Strafrechtliche Aspekt hinzu.
Wo steht denn die mutwillige Schädigung im Strafgesetzbuch?

Bin kein Anwalt, aber im StGB steht z.B.:

http://dejure.org/gesetze/StGB/263a.html

IMHO geht das schon ein wenig in diese Richtung! Es ist immerhin der Versuch jemandem bewußt einen Vermögensschaden zuzufügen. Selbst der Versuch ist strafbar!

Grüße
Andreas