TomIRL: Domain anmelden!

Beitrag lesen

Hi Tom,

Was gibst Du da für "Ratschläge"?
Der von mir erwähnte Geschäftstätige hat die Bezeichnung eindeutig als Geschäftsbezeichnung in Geschäftsverkehr gebracht und nutzt sie seit über zwei Jahren. Jede Störung kann da zu einr Abmahnung führen.

Allein das in den Geschäftsverkehr bringen, macht noch keine Schutz nach welchem Recht auch immer aus.
Auch eine Eintragung im Handelsregister ist nicht Schutzwürdig.

Auf welcher Grundlage könnten Ansprüche entstehen?
Da wäre zunächst mal das Namensrecht.
Ich denke nicht das der Firmeninhaber Ansprüche aus dem Namensrecht geltend machen kann.
Der "Name" ist doch sehr beschreibend.
Und auch nicht dem Firmeninhaber zugeordnet.
Aus Markenrecht...
Da wäre dann zunächst zu prüfen ob eine Marke eingetragen ist, und für welche Leistungen er Markenschutz in Anspruch nimmt.
Ist keine Markeneintragung vorhanden, muß man prüfen ob eine Markenschutz entstanden ist.
Dann wirds kompliziert.
Da kommt es nämlich dazu, dass derjenige der Markenschutz in Anspruch nimmt nachweisen muß das seine Bezeichnung tatsächlich den Markenstatus erreicht hat, und das eine Schädigung nach UWG in Frage kommt.
Also alles in allem sehr kompliziert.

Viele Grüße TomIRL

P.S. Ich mußte doch prompt mal nachgucken ob Du Markenschutz hast :-)